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VHS Elmshorn und Barmstedt

Über den Anbieter

Die Volkshochschule Elmshorn (im folgenden VHS) arbeitet seit 1919 als kommunale Einrichtung der Weiterbildung und dient heute zur beruflichen Qualifizierung, ist Fremdspracheninstitut und Gesundheitszentrum. Sie ist Ort der Kommunikation, Begegnung und Zusammenarbeit, der allen Interessierten offen steht. In einem am Bedarf orientierten Programm will die VHS unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion oder sozialem Status den Menschen beim Lebenslangen Lernen ein zuverlässiger Partner sein. Begründet auf die Landesverfassung Schleswig-Holsteins ist die Arbeit der VHS partei- und konfessionslos und gibt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, an allen Bereichen der Gesellschaft teilzuhaben.

Innovations- und Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft hängt in hohem Maße von deren Kompetenz und Qualifikation ab. Das Lebenslange Lernen und die Weiterbildung werden für unsere Gesellschaft immer wichtiger, wodurch die Weiterbildung heute eine zentrale und zukunftsweisende Funktion im öffentlichen Bildungswesen einnimmt. Durch den kontinuierlichen Ausbau des Bildungsangebots auf hohem Niveau hat sich die VHS zu einem verlässlichen Weiterbildungspartner für die Bürgerinnen und Bürger Elmshorns, der Stadt Uetersen sowie der Region entwickelt. Mit ihrem attraktiven, breit gefächerten und für die Teilnehmenden finanzierbaren Angebot trägt die VHS zur Sicherung des Bildungsstandortes Elmshorn bei.

Umsetzung des Bildungsauftrages durch ein entsprechendes Angebot
Um ein ausgewogenes und am Bedarf orientiertes Angebot gewährleisten zu können, definiert sich die Arbeit in sechs Programmbereiche. Mit einem offenen Angebot im Bereich der allgemeinen, kulturellen, gesundheitsfördernden, politischen und berufsorientierten Weiterbildung wird die VHS ihrem öffentlich verantworteten Bildungsauftrag gerecht. Dabei berücksichtigt sie sowohl die Weiterqualifizierung zur beruflichen Absicherung als auch die sinnvolle Freiraumgestaltung während und nach dem Berufsleben.

Programmbereich Arbeit und Beruf Die Angebote der berufsorientierten Weiterbildung bieten Voraussetzungen für berufliche Integration und beruflichen Aufstieg. Sie leisten einen Beitrag, um dem immensen Qualifikationsbedarf gerecht zu werden und dem gleichzeitig raschen Veralten von Wissen entgegen zu wirken. Mit der Durchführung von Maßnahmen zur berufsorientierten Sprachförderung für Migrantinnen und Migranten leistet die VHS einen Beitrag zur beruflichen Integration und schließt damit die Lücke zwischen den regulären Integrationskursen und den tatsächlichen Anforderungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

Programmbereich Sprachen Mit der Vermittlung sprachlicher Grundfertigkeiten werden unverzichtbare Voraussetzungen für die Teilnahme am Erwerbsleben sowie für die Integration in das gesellschaftliche Umfeld geschaffen. Ein breit gefächertes Fremdsprachenangebot fördert die Auseinandersetzung mit anderen Kulturen, interkulturelle Beziehungen und Toleranz. Zudem trägt es zur Berufsqualifizierung bei, da die Beherrschung von Fremdsprachen zur unabdingbaren Voraussetzung für Arbeitsplätze im In- und Ausland geworden ist.

Programmbereich Gesellschaft Die Angebote der politischen Bildung fördern die Möglichkeit der Teilhabe an gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen. Aktuelle Problemstellungen werden aufgegriffen, diskutiert oder projektbezogen bearbeitet.

Programmbereich Kultur und Gestalten Die kulturelle Weiterbildung vermittelt Grundqualifikationen im künstlerischen und kunsthandwerklichen Bereich, fördert Wahrnehmungs- und Gestaltungsfähigkeit. Gerade in wirtschaftlich problematischen Zeiten, in denen Weiterbildung vorrangig der beruflichen Absicherung dient, ist die sinnvolle Gestaltung privater Freiräume notwendig und bietet Ausgleich zum Arbeitsalltag.

Programmbereich Gesundheit Das Angebot der Gesundheitsbildung orientiert sich an einem ganzheitlichen Verständnis von Gesundheit und reagiert mit seinen Kursen im Rahmen der Prävention, der Gesundheitsförderung sowie der beruflichen Qualifikation auf den zunehmenden Bedeutungszuwachs dieses Themas in der Gesellschaft.

Programmbereich Grundbildung Eine zwingend notwendige Zugangsvoraussetzung für den Arbeitsmarkt ist eine entsprechende Schulbildung. Mit der Alphabetisierung, dem Rechtschreibtraining und der Vorbereitung auf den externen Realschulabschluss wird die Möglichkeit geschaffen, den heutigen Arbeitsmarktanforderungen gerecht zu werden und eine qualifizierte Grundbildung vorzuweisen. Mit individuell zugeschnittenen Angeboten und Auftragsmaßnahmen werden institutionelle und arbeitsmarktrelevante Veränderungen aufgenommen und Möglichkeiten zur gezielten Weiterbildung und Integration am Standort Elmshorn gegeben. Um effektiv zu arbeiten und dem Interessierten ein vielfältiges Angebot bieten zu können, wird die Kooperation mit Unternehmen und Institutionen gepflegt und ausgebaut.

Kunden Gemäß ihrem unbestrittenen bildungspolitischen Stellenwert sowie ihrer Bedeutung für die Region richtet sich das Angebot der VHS grundsätzlich an alle Interessierte des Lebenslangen Lernens, unabhängig von gesellschaftlicher Stellung oder Herkunft und umfasst das gesamte Spektrum der Bildungsarbeit. Um dieses Bildungsangebot für ihre Kunden sicherzustellen, hat die VHS sich folgende Ziele gesetzt:

  • Die VHS bietet den Interessierten einen wohnortsnahen Raum zum selbst bestimmten Lernen, Austauschen und Teilhaben an der Gesellschaft, wobei sozialverträgliche Konditionen und ein bürgerfreundlicher Service eines der Hauptanliegen der Volkshochschularbeit sind.
  • Die VHS möchte alle Interessierten dabei unterstützen, durch Weiterbildung neue Möglichkeiten sowie Anerkennung in Beruf und Gesellschaft zu erlangen.
  • Die VHS achtet auf den kontinuierlichen Ausbau des Kursangebotes und die Qualitätssteigerung durch Evaluation und Anregungen von Lernenden.
  • Für eine erfolgreiche Kurswahl ist eine individuelle Beratung durch die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle, die pädagogischen Leitungen der einzelnen Programmbereiche und die Lehrenden selbstverständlich.
  • Die VHS macht durch verschiedene Medien wie Programmheft und Flyer, Homepage sowie Anzeigen in der örtlichen Presse das offene und vielseitige Angebot für jeden zugänglich.
  • Die VHS ermöglicht durch zielgruppenspezifische Maßnahmen bildungsbenachteiligten Bevölkerungsgruppen eine besondere Förderung.

Teilnahmebedingungen/AGB
Die Teilnahmebedingungen finden Sie hier.­

Ihr Bildungs-

Urlaub mit Mehrwert

in Schleswig-Holstein...


Als Arbeitnehmer*in können Sie dank des Rechts auf Bildungsfreistellung oder auch „Bildungsurlaub“ in der Regel fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr nehmen, um in Ihre Weiterbildung zu investieren. Klingt gut, oder?

Bei uns finden Sie anerkannte Kurse und alles Wichtige rund um die Bildungsfreistellung.

Weitere Informationen

Unsere Themenfelder

Soft Skills &
Kommunikation

Sprachen
 

Entspannung,
Sport & Gesundheit

Computer,
Technik & Grafik

Pädagogik,
Soziale Arbeit & Pflege

Wirtschaft &
Recht

Politik &
Gesellschaft

Ökologie &
Umwelt

Kunst, Kultur &
Studienreisen

Informationen für Teilnehmende

Was genau ist die Bildungsfreistellung bzw. "Bildungsurlaub"? Welche Kurse kann ich auswählen? Wie beantrage ich die Freistellung? Kann ich Förderprogramme zur Finanzierung nutzen? Wir beantworten diese und weitere Fragen.

Fragen und Antworten für Teilnehmende

Im Schleswig-Holsteinischen Weiterbildungsgesetz (WBG) ist geregelt, dass Beschäftigte gegenüber ihrer Arbeit gebenden Einrichtung einen Rechtsanspruch auf in der Regel fünf Tage bezahlten Sonderurlaub haben, um an staatlich anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Dies ist der Anspruch auf Bildungsfreistellung oder auch „Bildungsurlaub“. Sie erhalten während der Weiterbildung weiterhin Ihr normales Arbeitsentgelt, für die Teilnahmegebühr, eventuelle Anfahrts-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten müssen Sie selbst aufkommen.

Bildungsurlaub ist nicht einfach nur Urlaub, von dem sowohl Sie als auch Ihre Arbeit gebende Einrichtung profitieren. Das Prinzip des Lebenslangen Lernens (LLL) ist heutzutage die Voraussetzung dafür, mit beruflichen Veränderungen Schritt halten zu können – und ohne entsprechend qualifizierte Mitarbeiter*innen sind auch Unternehmen nicht konkurrenzfähig. Sie haben die Wahl zwischen Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Weiterbildung oder auch Veranstaltungen für Ihr ehrenamtliches Engagement. So können Sie z.B. bestimmte Qualifikationen erwerben, Sprachkenntnisse verbessern oder auch an Präventionskursen für Ihre Gesundheit und zur Stressbewältigung teilnehmen. Auch davon profitieren sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber, denn Sie arbeiten effizienter und haben durch die Investition in Ihre Gesundheit weniger krankheitsbedingte Fehltage.

In Schleswig-Holstein haben alle Beschäftigten, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein haben, Anspruch auf Bildungsfreistellung. Keinen Anspruch haben Selbständige. Allerdings müssen Sie erst sechs Monate bei Ihrer Arbeit gebenden Einrichtung beschäftigt sein, bevor Sie Anspruch haben. Für Beamtinnen und Beamt*innen des Bundes sowie Zivildienstleistende gelten Sonderregeln des Bundes. Diese Personengruppen haben keinen Anspruch gemäß WBG.

Pro Kalenderjahr beträgt der Anspruch fünf Tage. Arbeiten Sie regelmäßig an weniger als fünf Tagen in der Woche, verringert sich Ihr Anspruch entsprechend. Arbeiten Sie regelmäßig an mehr als fünf Tagen oder in Wechselschicht, kann sich Ihr Anspruch auf sechs Tage erhöhen.

Sie haben auch die Möglichkeit, an verblockten Veranstaltungen teilzunehmen, die länger als fünf Tage dauern. Das ist der Fall, wenn Sie Ihren Anspruch im vorangegangen Kalenderjahr nicht ausgeschöpft und sich diesen auf das Folgejahr haben übertragen lassen. Diese Übertragung müssen Sie jedoch immer vor Ablauf des 30. September bei Ihrer Arbeit gebenden Einrichtung beantragen. Eine rückwirkende Übertragung aus dem vorangegangenen Jahr ins laufende Jahr ist nicht möglich. Ihre Arbeit gebende Einrichtung kann trotzdem nachträglich zustimmen, aber Sie haben darauf keinen Rechtsanspruch. Insgesamt können Sie so an bis zu zehntägigen Veranstaltungen teilnehmen.

Die Veranstaltung muss von der zuständigen Behörde – in Schleswig-Holstein ist das die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) – anerkannt sein. Das Spektrum umfasst Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Bildung sowie Veranstaltungen zum ehrenamtlichen und zivilgesellschaftlichen Engagement. Sie haben die freie Wahl, für was Sie sich entscheiden. Manche Veranstaltungen stehen allerdings nur einem begrenzten Kreis an Teilnehmenden offen und tragen den Zusatz „nur im Rahmen beruflicher Weiterbildung“. Um an diesen Veranstaltungen teilnehmen zu können, müssen Sie einen beruflichen Bezug zum Thema nachweisen.

Sollten Sie an einer Weiterbildungsveranstaltung teilnehmen wollen, die nicht anerkannt ist, können Sie zum einen bei der anbietenden Einrichtung nachfragen, ob es möglich ist, die gewählte Veranstaltung anerkennen zu lassen. Alternativ bitten Sie Ihre Arbeit gebende Einrichtung, Sie im Rahmen des Konsensprinzips dennoch freizustellen. Das ist möglich, aber Sie haben darauf keinen Rechtsanspruch.

In unserem Bildungsurlaubsportal finden Sie ein breites Spektrum an anerkannten Angeboten von Anbietenden, die ihren Sitz oder ihren Standort in Schleswig-Holstein haben.
Wenn Sie bereits genau wissen, wonach Sie suchen, können Sie einfach ein Stichwort in das Suchfeld eingeben. Beim Tippen werden Ihnen bereits Vorschläge für mögliche Suchbegriffe unterbreitet, die Sie auswählen können. Sie können auch mehrere Suchbegriffe miteinander kombinieren. Die einzelnen Suchbegriffe müssen mit einem Komma voneinander getrennt werden.
Sie möchten sich erstmal inspirieren lassen? Dann klicken Sie doch mal auf unsere Themenfelder auf der Startseite und stöbern in den Angeboten.
Egal, für welchen Weg Sie sich entscheiden, erhalten Sie eine Kursliste, die Sie ganz nach Ihren Wünschen durch Filter – wie z.B. Preis und Ort – anpassen können.
Sie können auch gezielt nach bestimmten Anbietenden suchen und sich alle Kurse der ausgewählten Angebotsstelle anzeigen lassen. Dafür wechseln Sie über dem Suchfeld zum Reiter „Anbieter“.
Wahrscheinlich werden Sie mehrere interessante Angebote finden. Und damit Sie sich ganz in Ruhe entscheiden können, setzen Sie Ihre Wunschangebote doch einfach auf Ihre Merkliste und wählen später aus. Sie können diese Liste auch per Mail an sich selbst oder andere versenden. Damit Sie den Service Merkliste nutzen können, ist es technisch notwendig, dass Sie dem Setzen von Cookies zustimmen. Ihre Zustimmung erteilen Sie aktiv über das Cookie-Banner. Um ein Angebot auf die Merkliste zu setzen, klicken Sie auf das Sternchen-Symbol neben dem jeweiligen Kurstitel.

Im Bildungsurlaubsportal Schleswig-Holstein finden Sie nur Veranstaltungen von Anbietenden mit Sitz oder Standort in Schleswig-Holstein. Alle nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) anerkannten Veranstaltungen – auch von Anbietenden außerhalb des Bundeslandes und im Ausland – finden Sie in der Anerkennungsdatenbank der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Ihre Arbeit gebende Einrichtung muss Ihre Abwesenheit im Betrieb einplanen können. Deshalb stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich, mindestens aber sechs Wochen vor Beginn Ihrer Wunschveranstaltung. Lassen Sie sich von der veranstaltenden Einrichtung möglichst eine Kopie des Anerkennungsbescheides als Bildungsfreistellungsveranstaltung zusenden und legen Sie diese ihrem Antrag bei.
Um Ihrer Arbeit gebenden Einrichtung Ihre Teilnahme nach Besuch der Veranstaltung nachzuweisen, lassen Sie sich eine Teilnahmebescheinigung ausstellen.

Das kann sie, aber nur unter Angabe guter Gründe. Das ist der Fall, wenn wichtige betriebliche oder dienstliche Gründe Ihrem Wunsch entgegenstehen. Oder wenn Kolleg*innen aus sozialen Gesichtspunkten vorrangig Urlaub zu gewähren ist. Lehnt Ihre Arbeit gebende Einrichtung ab, muss sie dies unverzüglich schriftlich tun und Ihnen die Ablehnungsgründe nennen. Auch der Personal- oder Betriebsrat soll hier einbezogen werden.

Allerdings verfällt Ihr Anspruch nicht. Wird Ihnen für das laufende Jahr wiederholt keine Bildungsfreistellung gewährt, muss Ihr Anspruch auf das Folgejahr übertragen werden. Und im Folgejahr können dann auch keine Ablehnungsgründe mehr angeführt werden.

Ihr Anspruch verfällt nicht, wenn Sie während der Zeit der Bildungsfreistellung krank werden. Sie müssen Ihre Arbeitsunfähigkeit aber durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen.

Für Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung können Sie den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein nutzen. Der Zuschuss zur beruflichen Weiterbildungsmaßnahme beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, maximal jedoch 1500 Euro pro Kalenderjahr. Die Arbeitgeberin/ der Arbeitgeber muss die verbleibenden 60 Prozent der Kosten übernehmen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Zeitstunden sind nicht zuwendungsfähig.

Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021-2027 und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Schleswig-Holstein kofinanziert.

Der Weiterbildungsbonus muss ca. vier bis sechs Wochen vor Seminarbeginn bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) beantragt und bewilligt werden. Die Arbeit gebende Einrichtung muss ihren Sitz bzw. eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
Möchten Sie an einer Weiterbildung außerhalb Schleswig-Holsteins teilnehmen, müssen Sie im Antrag darlegen, dass in Schleswig-Holstein keine vergleichbare Weiterbildung angeboten wird.

Hilfreiche Links

Informationen für Anbietende

Wie lasse ich meine Veranstaltung als Bildungsurlaub anerkennen? Und wie kann ich ins Bildungsurlaubsportal Schleswig-Holstein aufgenommen werden? Wir beantworten diese und weitere Fragen.

Fragen und Antworten für Anbietende

Das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) regelt die staatliche Anerkennung von Trägern und Einrichtungen der Weiterbildung. Im Sinne eines "Qualitätssiegels" verleiht das zuständige Ministerium die staatliche Anerkennung nur an diejenigen Weiterbildungsanbietenden, die bestimmte Anforderungen des Teilnahmeschutzes, der Personal- und Sachausstattung und der Unterrichtskonzeption erfüllen. Ihren Antrag stellen Sie an die zuständige Behörde (IB.SH) mindestens zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Anträge auf Anerkennung von Veranstaltungen können auch von Anbietenden aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland gestellt werden. Das Land Schleswig-Holstein erhebt Gebühren nach § 9 Bildungsfreistellungsverordnung (BilFVO). Die Höhe der Gebühren sind der Anlage 2 zu § 9 Abs. 2 BilFVO zu entnehmen.

Die Aufnahme von Weiterbildungsanbietenden erfolgt zunächst ins Kursportal Schleswig-Holstein. Danach sind Sie als anbietende Einrichtung automatisch auch im Bildungsurlaubsportal vertreten. Die Aufnahme von Angeboten erfolgt im redaktionellen Auftrag und ist kostenlos. Allgemeingültige Aufnahmevoraussetzungen sind, dass

  • die Weiterbildung im Einzugsbereich der Redaktion stattfindet (für Schleswig-Holstein),
  • die anbietende Einrichtung ihren Sitz oder Standort mit pädagogischem Personal und Seminarräumlichkeiten (kein Regus-Standort/virtueller Standort) in Schleswig-Holstein hat,
  • die anbietende Einrichtung ein definiertes Curriculum vorlegt, bzw. dass die Kurse auf ein gesetzliches oder auf ein privates Bildungsziel vorbereiten,
  • sich der Kurs an mehrere Teilnehmende richtet (kein Einzelunterricht außer Fernunterricht),
  • der Kurs öffentlich zugänglich ist,
  • die anbietende Einrichtung sich am Markt etabliert hat bzw. bereits tätig ist und regelmäßig auf Dauer angelegte Kurse anbietet.

Wenn diese Kriterien auf Sie zutreffen, schicken Sie eine E-Mail an kursportal@vhs-pinneberg.de oder rufen Sie uns an unter 04101 - 80 890.

Als bei uns registrierte Weiterbildungsanbietende von Weiterbildungsangeboten haben Sie die Möglichkeit, neue Kurse und Termine selbst in unser System einzutragen. Dazu loggen Sie sich bitte hier im Kursportal Schleswig-Holstein ein. Wie Sie Ihre Kursangebote eingeben, erfahren Sie in der Anleitung zur Online-Datenpflege. Ab einem Angebot von ca. 30 Kursen bieten wir Ihnen den Service, die Kursdaten für Sie zu importieren. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

Hilfreiche Links