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inlingua Sprachschule Lübeck

Über den Anbieter

inlingua Lübeck, Dr. Bednarski Sprachen GmbH

Art der Einrichtung:
Anbieter von Dienstleistungen rund um Fremdsprachen:

  • Sprachkurse, auch im virtuellen Klassenzimmer oder als Seminar, nach der inlingua Direktmethode (Training mit Muttersprachlern ausschließlich in der Zielsprache)
  • Sprachprüfungen TOEIC, TOEFL, WiDaF, TFI, MOTET
  • Übersetzungen aus allen und in alle Sprachen
  • Dolmetschervermittlung
  • Europäischer Wirtschaftsführerschein EBCL.

Das Einzugsgebiet entspricht dem des HanseBelt und reicht von Stormarn bis Fehmarn und von Wismar bis Bad Segeberg.
inlingua Lübeck ist Teil des weltweiten inlingua Netzwerkes von unabhängigen Sprachtrainingscentern.

Zielgruppen/Programm:
Kunden jeden Alters werden beim lebenslangen Lernen unterstützt und in jeder Lebenssituation erfolgreich gemacht. Das Angebot umfasst Schülernachhilfe, Auffrischungs- und allgemeinsprachliche Kurse, Spezialkurse zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, Deutschkurse, berufsbezogene Sprachkurse, Firmentrainings und TeaTime-Kurse für Senioren.
inlingua Lübeck hat sich bei Kursen der deutschen Sprache auf Intensivkurse zur beruflichen Sprachförderung (nach DeuFöV) spezialisiert und bietet Basismodule B2 und C1 sowie Spezialmodule für akademische Heilberufe, nichtakademische Gesundheitsberufe und den Einzelhandel an.

Erfolgssicherung:
inlingua bietet einen kostenlosen, unverbindlichen Einstufungstest zur Ad-hoc-Bewertung von Sprachkenntnissen. Nach Auswertung des Ergebnisses werden in einer persönlichen Beratung die Ziele, zeitlichen Vorgaben und sonstigen Wünsche der Kunden geklärt und ein maßgeschneidertes Lernprogramm erstellt.
https:/­/­www.­inlingua-luebeck.­de/­einstufu.­.­

Lehrmethoden/Lehrmaterial:
Sprachen lernt man am besten durch Sprechen. Daher liegt der Fokus bei inlingua vor allem auf der mündlichen Sprachkompetenz und dem Hörverstehen. Im Unterricht werden die Teilnehmer durch lebensnahe Dialoge, Rollenspiele und Kleingruppenarbeit zur aktiven Teilnahme motiviert. Lesen und Schreiben werden vor allem durch die Hausaufgaben (auf Wunsch durch Online Learning) vermittelt und geübt.
In allen Sprachkursen wird mit eigenem auf die inlingua Methode zugeschnittenen Lernmaterial in Print oder digital inkl. Video, Audio und Augmented Reality gearbeitet. Die Trainer führen den Unterricht mithilfe eines ausgefeilten Trainerhandbuchs durch, um die Lernprogression, regelmäßige Lernerfolgskontrollen und somit den hohen inlingua Qualitätsanspruch sicherzustellen.
Für den Berufsalltag gibt es eine spezielle inlingua Produktserie, die die wichtigsten Kommunikationssituationen abdeckt (z.B. Telefonieren, Schriftverkehr, Small Talk, Verhandlungen, Präsentationen, Metings).
inlingua Sprachtraining findet in möglichst kleinen, homogenen Lerngruppen statt, damit die Teilnehmer ein Maximum an aktiver Sprechzeit bekommen.

Ausstattung:
Die inlingua Trainingsräume sind mit Flatscreens und Apple TV ausgestattet. Die Trainer greifen via iPads auf das Internet oder inlingua-eigene Ressourcen zu und sorgen so für Medienvielfalt und stets aktuelle Inhalte.
Für Sprachtraining im Virtual Classroom (Virtuelles Klassenzimmer) verfügt inlingua über eine moderne Onlineplattform, die den Trainern einen ebenso kreativen und multimedialen Unterricht erlaubt wie im richtigen Klassenraum.

Qualifikation der Lehrkräfte:

  • Muttersprachliche Trainer mit Hochschulabschluss, Berufserfahrung in der freien Wirtschaft und ausgiebiger Einweisung in die inlingua Lernmethode
  • Permanente Weiterbildung in der inlingua Academy, durch Seminare und Workshops (z.B. zum Einsatz moderner Medien im Unterricht, zum Training im Virtuellen Klassenzimmer oder zur Unterstützung der Teilnehmer durch individuelle Lernpfade im inlingua Online Learning iOL)
  • Deutschtrainer mit BAMF-Zulassung

Teilnahmebedingungen/AGB
Die Vertragsbedingungen richten sich nach der Kursform und werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Erreichbarkeit der Lernorte:
Die Hauptstelle von inlingua Lübeck finden Sie im Stadtteil St. Gertrud, Heiligen-Geist-Kamp 4a (Ecke Roeckstraße / Arnimstraße), direkt über LANDWEGE, 1. OG links; ein Fahrstuhl ist vorhanden.
Beratungsstelle für Deutsch: Marlistraße 7a, 23566 Lübeck - nur 300 m vom Hauptsitz entfernt.

Erreichbar sind beide Standorte mit mehreren Buslinien:
• vom ZOB mit der Linie 3 (Richtung Eichholz), Linie 10 (Richtung Wesloer Brücke), Linie 11 (Richtung Schlutup/ Zarnewenzweg), Linie 12 (Richtung Normannenweg) und Linie 21 (Richtung Gleisdreieck)
• aus der Innenstadt zusätzlich mit der Linie 4 (Richtung Heiweg)
Haltestelle: Roeckstraße

Kostenlose Parkplätze stehen am Heiligen-Geist-Kamp 4a direkt hinterm Haus oder aber in unmittelbarer Umgebung ausreichend zur Verfügung.

Ihr Bildungs-

Urlaub mit Mehrwert

in Schleswig-Holstein...


Als Arbeitnehmer*in können Sie dank des Rechts auf Bildungsfreistellung oder auch „Bildungsurlaub“ in der Regel fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr nehmen, um in Ihre Weiterbildung zu investieren. Klingt gut, oder?

Bei uns finden Sie anerkannte Kurse und alles Wichtige rund um die Bildungsfreistellung.

Weitere Informationen

Unsere Themenfelder

Entspannung,
Sport & Gesundheit

211 Kurse

Sprachen
 

135 Kurse

Soft Skills &
Kommunikation

93 Kurse

Computer,
Technik & Grafik

69 Kurse

Pädagogik,
Soziale Arbeit & Pflege

25 Kurse

Wirtschaft &
Recht

36 Kurse

Politik &
Gesellschaft

7 Kurse

Ökologie &
Umwelt

6 Kurse

Kunst, Kultur &
Studienreisen

12 Kurse

Informationen für Teilnehmende

Was genau ist die Bildungsfreistellung bzw. "Bildungsurlaub"? Welche Kurse kann ich auswählen? Wie beantrage ich die Freistellung? Kann ich Förderprogramme zur Finanzierung nutzen? Wir beantworten diese und weitere Fragen.

Fragen und Antworten für Teilnehmende

Im Schleswig-Holsteinischen Weiterbildungsgesetz (WBG) ist geregelt, dass Beschäftigte gegenüber ihrer Arbeit gebenden Einrichtung einen Rechtsanspruch auf in der Regel fünf Tage bezahlten Sonderurlaub haben, um an staatlich anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Dies ist der Anspruch auf Bildungsfreistellung oder auch „Bildungsurlaub“. Sie erhalten während der Weiterbildung weiterhin Ihr normales Arbeitsentgelt, für die Teilnahmegebühr, eventuelle Anfahrts-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten müssen Sie selbst aufkommen.

Bildungsurlaub ist nicht einfach nur Urlaub, von dem sowohl Sie als auch Ihre Arbeit gebende Einrichtung profitieren. Das Prinzip des Lebenslangen Lernens (LLL) ist heutzutage die Voraussetzung dafür, mit beruflichen Veränderungen Schritt halten zu können – und ohne entsprechend qualifizierte Mitarbeiter*innen sind auch Unternehmen nicht konkurrenzfähig. Sie haben die Wahl zwischen Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Weiterbildung oder auch Veranstaltungen für Ihr ehrenamtliches Engagement. So können Sie z.B. bestimmte Qualifikationen erwerben, Sprachkenntnisse verbessern oder auch an Präventionskursen für Ihre Gesundheit und zur Stressbewältigung teilnehmen. Auch davon profitieren sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber, denn Sie arbeiten effizienter und haben durch die Investition in Ihre Gesundheit weniger krankheitsbedingte Fehltage.

In Schleswig-Holstein haben alle Beschäftigten, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein haben, Anspruch auf Bildungsfreistellung. Keinen Anspruch haben Selbständige. Allerdings müssen Sie erst sechs Monate bei Ihrer Arbeit gebenden Einrichtung beschäftigt sein, bevor Sie Anspruch haben. Für Beamtinnen und Beamt*innen des Bundes sowie Zivildienstleistende gelten Sonderregeln des Bundes. Diese Personengruppen haben keinen Anspruch gemäß WBG.

Pro Kalenderjahr beträgt der Anspruch fünf Tage. Arbeiten Sie regelmäßig an weniger als fünf Tagen in der Woche, verringert sich Ihr Anspruch entsprechend. Arbeiten Sie regelmäßig an mehr als fünf Tagen oder in Wechselschicht, kann sich Ihr Anspruch auf sechs Tage erhöhen.

Sie haben auch die Möglichkeit, an verblockten Veranstaltungen teilzunehmen, die länger als fünf Tage dauern. Das ist der Fall, wenn Sie Ihren Anspruch im vorangegangen Kalenderjahr nicht ausgeschöpft und sich diesen auf das Folgejahr haben übertragen lassen. Diese Übertragung müssen Sie jedoch immer vor Ablauf des 30. September bei Ihrer Arbeit gebenden Einrichtung beantragen. Eine rückwirkende Übertragung aus dem vorangegangenen Jahr ins laufende Jahr ist nicht möglich. Ihre Arbeit gebende Einrichtung kann trotzdem nachträglich zustimmen, aber Sie haben darauf keinen Rechtsanspruch. Insgesamt können Sie so an bis zu zehntägigen Veranstaltungen teilnehmen.

Die Veranstaltung muss von der zuständigen Behörde – in Schleswig-Holstein ist das die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) – anerkannt sein. Das Spektrum umfasst Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Bildung sowie Veranstaltungen zum ehrenamtlichen und zivilgesellschaftlichen Engagement. Sie haben die freie Wahl, für was Sie sich entscheiden. Manche Veranstaltungen stehen allerdings nur einem begrenzten Kreis an Teilnehmenden offen und tragen den Zusatz „nur im Rahmen beruflicher Weiterbildung“. Um an diesen Veranstaltungen teilnehmen zu können, müssen Sie einen beruflichen Bezug zum Thema nachweisen.

Sollten Sie an einer Weiterbildungsveranstaltung teilnehmen wollen, die nicht anerkannt ist, können Sie zum einen bei der anbietenden Einrichtung nachfragen, ob es möglich ist, die gewählte Veranstaltung anerkennen zu lassen. Alternativ bitten Sie Ihre Arbeit gebende Einrichtung, Sie im Rahmen des Konsensprinzips dennoch freizustellen. Das ist möglich, aber Sie haben darauf keinen Rechtsanspruch.

In unserem Bildungsurlaubsportal finden Sie ein breites Spektrum an anerkannten Angeboten von Anbietenden, die ihren Sitz oder ihren Standort in Schleswig-Holstein haben.
Wenn Sie bereits genau wissen, wonach Sie suchen, können Sie einfach ein Stichwort in das Suchfeld eingeben. Beim Tippen werden Ihnen bereits Vorschläge für mögliche Suchbegriffe unterbreitet, die Sie auswählen können. Sie können auch mehrere Suchbegriffe miteinander kombinieren. Die einzelnen Suchbegriffe müssen mit einem Komma voneinander getrennt werden.
Sie möchten sich erstmal inspirieren lassen? Dann klicken Sie doch mal auf unsere Themenfelder auf der Startseite und stöbern in den Angeboten.
Egal, für welchen Weg Sie sich entscheiden, erhalten Sie eine Kursliste, die Sie ganz nach Ihren Wünschen durch Filter – wie z.B. Preis und Ort – anpassen können.
Sie können auch gezielt nach bestimmten Anbietenden suchen und sich alle Kurse der ausgewählten Angebotsstelle anzeigen lassen. Dafür wechseln Sie über dem Suchfeld zum Reiter „Anbieter“.
Wahrscheinlich werden Sie mehrere interessante Angebote finden. Und damit Sie sich ganz in Ruhe entscheiden können, setzen Sie Ihre Wunschangebote doch einfach auf Ihre Merkliste und wählen später aus. Sie können diese Liste auch per Mail an sich selbst oder andere versenden. Damit Sie den Service Merkliste nutzen können, ist es technisch notwendig, dass Sie dem Setzen von Cookies zustimmen. Ihre Zustimmung erteilen Sie aktiv über das Cookie-Banner. Um ein Angebot auf die Merkliste zu setzen, klicken Sie auf das Sternchen-Symbol neben dem jeweiligen Kurstitel.

Im Bildungsurlaubsportal Schleswig-Holstein finden Sie nur Veranstaltungen von Anbietenden mit Sitz oder Standort in Schleswig-Holstein. Alle nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) anerkannten Veranstaltungen – auch von Anbietenden außerhalb des Bundeslandes und im Ausland – finden Sie in der Anerkennungsdatenbank der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Ihre Arbeit gebende Einrichtung muss Ihre Abwesenheit im Betrieb einplanen können. Deshalb stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich, mindestens aber sechs Wochen vor Beginn Ihrer Wunschveranstaltung. Lassen Sie sich von der veranstaltenden Einrichtung möglichst eine Kopie des Anerkennungsbescheides als Bildungsfreistellungsveranstaltung zusenden und legen Sie diese ihrem Antrag bei.
Um Ihrer Arbeit gebenden Einrichtung Ihre Teilnahme nach Besuch der Veranstaltung nachzuweisen, lassen Sie sich eine Teilnahmebescheinigung ausstellen.

Das kann sie, aber nur unter Angabe guter Gründe. Das ist der Fall, wenn wichtige betriebliche oder dienstliche Gründe Ihrem Wunsch entgegenstehen. Oder wenn Kolleg*innen aus sozialen Gesichtspunkten vorrangig Urlaub zu gewähren ist. Lehnt Ihre Arbeit gebende Einrichtung ab, muss sie dies unverzüglich schriftlich tun und Ihnen die Ablehnungsgründe nennen. Auch der Personal- oder Betriebsrat soll hier einbezogen werden.

Allerdings verfällt Ihr Anspruch nicht. Wird Ihnen für das laufende Jahr wiederholt keine Bildungsfreistellung gewährt, muss Ihr Anspruch auf das Folgejahr übertragen werden. Und im Folgejahr können dann auch keine Ablehnungsgründe mehr angeführt werden.

Ihr Anspruch verfällt nicht, wenn Sie während der Zeit der Bildungsfreistellung krank werden. Sie müssen Ihre Arbeitsunfähigkeit aber durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen.

Für Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung können Sie den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein nutzen. Der Zuschuss zur beruflichen Weiterbildungsmaßnahme beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, maximal jedoch 1500 Euro pro Kalenderjahr. Die Arbeitgeberin/ der Arbeitgeber muss die verbleibenden 60 Prozent der Kosten übernehmen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Zeitstunden sind nicht zuwendungsfähig.

Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021-2027 und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Schleswig-Holstein kofinanziert.

Der Weiterbildungsbonus muss ca. vier bis sechs Wochen vor Seminarbeginn bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) beantragt und bewilligt werden. Die Arbeit gebende Einrichtung muss ihren Sitz bzw. eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
Möchten Sie an einer Weiterbildung außerhalb Schleswig-Holsteins teilnehmen, müssen Sie im Antrag darlegen, dass in Schleswig-Holstein keine vergleichbare Weiterbildung angeboten wird.

Hilfreiche Links

Informationen für Anbietende

Wie lasse ich meine Veranstaltung als Bildungsurlaub anerkennen? Und wie kann ich ins Bildungsurlaubsportal Schleswig-Holstein aufgenommen werden? Wir beantworten diese und weitere Fragen.

Fragen und Antworten für Anbietende

Das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) regelt die staatliche Anerkennung von Trägern und Einrichtungen der Weiterbildung. Im Sinne eines "Qualitätssiegels" verleiht das zuständige Ministerium die staatliche Anerkennung nur an diejenigen Weiterbildungsanbietenden, die bestimmte Anforderungen des Teilnahmeschutzes, der Personal- und Sachausstattung und der Unterrichtskonzeption erfüllen. Ihren Antrag stellen Sie an die zuständige Behörde (IB.SH) mindestens zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Anträge auf Anerkennung von Veranstaltungen können auch von Anbietenden aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland gestellt werden. Das Land Schleswig-Holstein erhebt Gebühren nach § 9 Bildungsfreistellungsverordnung (BilFVO). Die Höhe der Gebühren sind der Anlage 2 zu § 9 Abs. 2 BilFVO zu entnehmen.

Die Aufnahme von Weiterbildungsanbietenden erfolgt zunächst ins Kursportal Schleswig-Holstein. Danach sind Sie als anbietende Einrichtung automatisch auch im Bildungsurlaubsportal vertreten. Die Aufnahme von Angeboten erfolgt im redaktionellen Auftrag und ist kostenlos. Allgemeingültige Aufnahmevoraussetzungen sind, dass

  • die Weiterbildung im Einzugsbereich der Redaktion stattfindet (für Schleswig-Holstein),
  • die anbietende Einrichtung ihren Sitz oder Standort mit pädagogischem Personal und Seminarräumlichkeiten (kein Regus-Standort/virtueller Standort) in Schleswig-Holstein hat,
  • die anbietende Einrichtung ein definiertes Curriculum vorlegt, bzw. dass die Kurse auf ein gesetzliches oder auf ein privates Bildungsziel vorbereiten,
  • sich der Kurs an mehrere Teilnehmende richtet (kein Einzelunterricht außer Fernunterricht),
  • der Kurs öffentlich zugänglich ist,
  • die anbietende Einrichtung sich am Markt etabliert hat bzw. bereits tätig ist und regelmäßig auf Dauer angelegte Kurse anbietet.

Wenn diese Kriterien auf Sie zutreffen, schicken Sie eine E-Mail an kursportal@vhs-pinneberg.de oder rufen Sie uns an unter 04101 - 80 890.

Als bei uns registrierte Weiterbildungsanbietende von Weiterbildungsangeboten haben Sie die Möglichkeit, neue Kurse und Termine selbst in unser System einzutragen. Dazu loggen Sie sich bitte hier im Kursportal Schleswig-Holstein ein. Wie Sie Ihre Kursangebote eingeben, erfahren Sie in der Anleitung zur Online-Datenpflege. Ab einem Angebot von ca. 30 Kursen bieten wir Ihnen den Service, die Kursdaten für Sie zu importieren. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

Hilfreiche Links