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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Kursportal Schleswig-Holstein


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzungsbedingungen des Kursportals Schleswig-Holstein (KP SH) und seiner Regional- und Themenportale für Anbieter und Portal-Nutzende.

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zielsetzung
§ 3 Leistungsgegenstand
§ 4 Nutzungsrechte: Basis Creative Commons Lizenz
§ 5 Haftung
§ 6 Diskriminierende Inhalte
§ 7 Datenschutz
§ 8 Datensicherung
§ 9 Serverangriffe
§ 10 Kündigung
§ 11 Schlussbestimmung

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen regeln die Nutzungsbedingungen des Kursportals Schleswig-Holstein (KP SH), seiner Regional- und Themenportale auf Basis des WeiterbildungsInformationsSystem WISY für Anbieter und Portal-Nutzende.
Sie gelten für alle Leistungen in der Zusammenarbeit von Weiterbildungsanbietern mit der Datenredaktion des KP SH (Redaktion). Mögliche entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Anbietern oder Nutzenden des KP SH werden nicht, auch nicht stillschweigend, Vertragsbestandteil - auch ohne ausdrücklichen Widerspruch und selbst im Fall der Erbringung der Dienstleistung des KP SH bzw. der Nutzung des KP SH.

(2) Die Nutzung des KP SH durch Ratsuchende erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftungsansprüche gegen die Redaktion. Denn das KP SH unterbreitet keine Angebote im rechtlichen Sinne, die durch Annahme zu einem Vertrag führen. Es informiert mit dem Ziel, Nutzenden möglichst passende Weiterbildungsangebote in Schleswig-Holstein aufzuzeigen.
(3) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen bedürfen einer schriftlichen Einzelvereinbarung.

(4) Betrieben werden das KP SH und seine Regional- und Themenportale von der Volkshochschule der Stadt Pinneberg e.V. Der Betrieb wird als Projekt durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein gefördert.

(5) Weiterbildungsscout (Scout): Der Scout ist eine KI-basierte Anwendung, die durch das Institut für interaktive Systeme in Lübeck (ISy der THL) im Rahmen des Projektes „WISY@KI – Dein persönlicher Weiterbildungsscout“ entwickelt wurde. Der Scout ist integriert in das KP SH.

Der Scout erstellt auf der Basis algorithmischer Berechnungen eine Liste von Weiterbildungskursen. Basis hierfür sind die Eingaben der Nutzenden in den Bereichen Beruf/Tätigkeit und/oder Kompetenzen und der gewünschten Lernziele. Die Nutzung der Portale und die Anwendung des Scouts erfordern keine Registrierung.

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§ 2 Zielsetzung

(1) Ziel des KP SH ist die Transparenz des schleswig-holsteinischen Weiterbildungsmarktes aus der Kundenperspektive sowie die Förderung der Entscheidungsfindung von Nachfragenden. Der Transparenzauftrag beinhaltet nicht die wirtschaftlichen Vorteile von Anbietern.

(2) Das Redaktionsteam des KP SH recherchiert auch eigenständig nach Informationen über Weiterbildungskurse, um sie der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stellen zu können. Die Informationen und Angebote werden nach den Anforderungen von Verbrauchern/innen und systematisiert nach bibliothekarischen Standards veröffentlicht.
(3) Die Integration des Scouts in das KP SH ist verbunden mit der Zielsetzung, eine Kompetenz- und Lernzielorientierte Suchfunktion zusätzlich zur Stichwort- und Themensuche anzubieten. Die Nutzenden erhalten eine zusätzliche Suchmöglichkeit, um passsende Weiterbildungsangebote vorgeschlagen zu bekommen.

(4) Das KP SH gewährleistet Anbieterneutralität. Es ist ein Verbraucherportal im Transparenzauftrag des Landes Schleswig-Holstein. Es gibt somit keinen wirtschaftlichen Einfluss einzelner Anbieter auf das KP SH.

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§ 3 Leistungsgegenstand

(1) Die Volkshochschule der Stadt Pinneberg e.V. übernimmt im Rahmen einer Förderbewilligung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein folgende Aufgaben:
Portalbetrieb, Datenredaktion, Qualitätssicherung, Anbieter- und Nutzerkommunikation und Vernetzung.

(2) Die Redaktion ermittelt die Kursangebote ausschließlich im öffentlichen Transparenzauftrag für Verbraucher/innen und hat Einfluss auf den thematischen Umfang, die Häufigkeit der Aktualisierung, die Informationstiefe und die Darstellungsform.

(3) Die Darstellungsform folgt den Anforderungen der Vergleichbarkeit. Die redaktionelle Aktualisierung findet mehrheitlich einmal pro Jahr statt.

Die Anbieter können per Onlinepflege zur häufigeren Aktualisierung beitragen, sofern sie sich die redaktionellen Ziele und Regeln der Redaktion zu eigen machen und anerkannt haben und für die Redaktion kein nennenswerter Mehraufwand entsteht. Insbesondere Beginntermin, Uhrzeit, Ort und Kosten können unter diesen Voraussetzungen zwischenzeitlich vom Anbieter online nach Zuteilung eines Passwortes oder durch Importe aktualisiert werden. Ein Anspruch auf Online-Aktualisierung besteht nicht. Der Zugang zur Onlinepflege kann von der Redaktion verwehrt werden, wenn auf diesem Wege keine Entlastung der Redaktion stattfindet.

Die Redaktion behält es sich vor, Angebote mit einer Informationstiefe unter 50% Vollständigkeit auszublenden oder auf hinteren Positionen zu platzieren.

(4) Die Aufnahme von Angeboten erfolgt im redaktionellen Auftrag und ist kostenlos.

Allgemeingültige Aufnahmevoraussetzungen sind, dass

  • die Weiterbildung im Einzugsbereich der Redaktion stattfindet (für Schleswig-Holstein),
  • der Anbieter seinen Sitz oder Standort mit pädagogischem Personal und Seminarräumlichkeiten (kein Regus-Standort/virtueller Standort) in Schleswig-Holstein hat,
  • der Anbieter ein definiertes Curriculum vorlegt, bzw. dass die Kurse auf ein gesetzliches oder auf ein privates Bildungsziel vorbereiten,
  • sich der Kurs an mehrere Teilnehmende richtet (kein Einzelunterricht außer Fernunterricht),
  • der Kurs öffentlich zugänglich ist,
  • der Anbieter sich am Markt etabliert hat bzw. bereits tätig ist und regelmäßig auf Dauer angelegte Kurse anbietet.

(5) Wünscht ein Anbieter die Aufnahme, muss er dem KP SH sein Kursangebot mit Mindestangaben zur Verfügung stellen wie: Curriculum, Kosten, Termine, Kursort, Kontakt- und Anmeldedaten und möglichst mit eindeutiger Produktnummer.

(6) Die Redaktion erwartet von allen Anbietern, die ihr Angebot im KP SH abbilden, eine Verlinkung von der Homepage des Anbieters auf das KP SH.

(7) Die Redaktion behält sich stets die redaktionelle Überarbeitung von Kursangeboten zur Sicherung der Transparenz vor, insbesondere

  • das Vereinheitlichen der Angaben durch Kürzen oder Zusammenfassen, ohne die inhaltlichen Aussagen zu verändern.
  • Nicht belegte oder nachprüfbare Anbieter- und Kursangaben werden nicht berücksichtigt, bzw. entfernt.
  • Zudem behält sich das KP SH vor, die Anzahl von Parallelkursen und Folgeveranstaltungen aus Gründen der Übersichtlichkeit zu vereinheitlichen.
  • Die Verlinkung von einem Kursangebot im KP SH zur Website des Anbieters ist nur zulässig, wenn er genau zu dem gleichen Kurs (gleicher Titel oder Nummer) führt.
  • Es ist eine sachliche und informative Darstellungsform zu gewährleisten, insbesondere sind mehrfache Nennungen gleicher Merkmale (Redundanz) ggf. aus werblichen Gründen zu vermeiden.

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§ 4 Nutzungsrechte: Basis Creative Commons Lizenz

(1) Der Anbieter unterstellt die von ihm eingestellten Weiterbildungsangebote (Datensätze) ausnahmslos der Creative Commons Lizenz CC-BY-SA. Er räumt der Redaktion damit unter anderem ein einfaches Nutzungsrecht zur Verbreitung, Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung an seinen Datensätzen ein.

Mit der Beauftragung der Redaktion zur Änderung eines Datensatzes ist die Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts zur Bearbeitung verbunden. Die im KP SH aufgenommenen Daten dürfen damit auch im Portal für Deutschsprachkurse, Bildungsurlaube und im Deutschen Bildungsserver und in anderen öffentlich geförderten Weiterbildungsdatenbanken veröffentlicht werden.

(2) Der Anbieter garantiert, dass die von ihm eingestellten Daten, insbesondere Bilder und Texte, nicht die Rechte Dritter, insbesondere deren Datenschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte (insbesondere Recht am eigenen Bild), Markenrechte, Geschmacksmusterrechte, Designrechte, Patentrechte und/oder Gebrauchsmusterrechte verletzen.

(3) Der Anbieter garantiert, dass die von ihm eingestellten Daten, gleich welcher Art, den Tatsachen entsprechen.

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§ 5 Haftung

(1) Die Redaktion übernimmt trotz sorgfältiger Recherche weder gegenüber dem Kursanbieter noch gegenüber dem Nutzenden die Haftung für die Richtigkeit und fehlerfreie Übermittlung von Kurs- und Kontaktdaten.

(2) Anbieter und Nutzende des KPs SH haben keinen verbindlichen Rechtsanspruch auf ständigen und störungsfreien Zugang zur Datenbank.

(3) Der Kursanbieter hat keinen verbindlichen Rechtsanspruch auf die Aufnahme seines Kursangebotes in das KP SH. Es besteht kein Anspruch auf ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit des KP SH und seiner Regional- und Themenportale oder einzelner Funktionsbereiche.

(4) Die Redaktion haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Schäden durch Inanspruchnahme Dritter, mittelbarer Schäden und Folgeschäden.

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§ 6 Diskriminierende Inhalte

(1) Die Nutzenden verpflichten sich gegenüber dem Betreiber (VHS), keine Inhalte in die Anwendung einzugeben, die durch ihren Inhalt oder ihre Form oder Gestaltung oder auf sonstige Weise gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere verpflichten sich die Nutzenden, bei dem Einstellen von Inhalten geltendes Recht (zum Beispiel Straf-, Wettbewerbs- und Jugendschutzrecht) zu beachten und keine Rechte Dritter (zum Beispiel Namens-, Marken-, Urheber-, Bild- und Datenschutzrechte) zu verletzen.

(2) Nicht erlaubt ist das Verbreiten von Inhalten, die Rassismus, Gewaltverherrlichung und Extremismus irgendwelcher Art, Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum, Hetze gegen Personen oder Unternehmen, persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede zu Lasten von Nutzern und Dritten, Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht, urheberrechtsverletzende Inhalte oder Inhalte, die andere Immaterialgüterrechte verletzen, sexuelle Belästigung Nutzenden und Dritten, Pornografie oder anstößige, sexistische, obszöne, vulgäre, abscheuliche oder ekelerregende Materialien und Ausdrucksweisen darstellen, betreffen oder beinhalten. Dies gilt auch dann, wenn durch die jeweiligen Inhalte geltendes Recht, Rechte Dritter oder die guten Sitten nicht verletzt werden.

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§ 7 Datenschutz

Der Anbieter verpflichtet sich, die geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie die geltenden Bundes- und Landesdatenschutzgesetze zu beachten.

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§ 8 Datensicherung

Der Anbieter ist für eine Datensicherung der von ihm angelegten Datensätze allein verantwortlich. Datenverluste, die durch eine fehlende oder fehlerhafte Datensicherung eintreten, sind allein von dem Anbieter zu vertreten. Dies gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn der Anbieter darlegen kann, dass die verlorengegangenen Daten von dem Anbieter nicht gesichert werden konnten und die Redaktion die betreffenden Daten nicht innerhalb einer Mindestfrist von 7 Tagen nach dem aktuellen Stand der Technik selbst gesichert hat, nachdem sie vom Anbieter schriftlich darüber informiert wurde, dass und welche bestimmten Daten vom Anbieter nicht gesichert werden konnten.

Ungeachtet seiner Pflicht zur Datensicherung gewährt der Anbieter der Redaktion das Recht, mehrmals täglich Kopien des KP SH anzufertigen und diese langfristig für Zwecke der Datensicherung oder/und statistische Dokumentationen zu archivieren.

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§ 9 Serverangriffe

Die Redaktion übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch böswillige Angriffe von außen verursacht werden. Dazu zählen insbesondere die Verwendung von Software, Scripten oder Datenbanken und/oder das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten.

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§ 10 Kündigung

(1) Der Vertrag kann von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (d.h. fristlos) gekündigt werden. Ungekündigt verlängert sich der Vertrag jedes Jahr um ein weiteres Jahr.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe liegen für Redaktion und Anbieter insbesondere dann vor, wenn die Redaktion aufgelöst wird oder die öffentlichen Zuwendungen für das KP SH und seiner Regional- und Themenportale entfallen oder das Portal aus sonstigen Gründen eingestellt wird.

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§ 11 Schlussbestimmung

(1) Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen oder Teilen von Bestimmungen im Übrigen wirksam. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die mit dem durch das KP SH verfolgten Zweck am nächsten kommt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Erfüllungsort für alle Ansprüche oder Leistungen im Zusammenhang mit dem KP SH ist Pinneberg / Schleswig-Holstein. Sofern der Kursanbieter oder Nutzende Kaufmann/frau ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird Pinneberg / Schleswig-Holstein als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten vereinbart.

Stand: Mai 2024

Kursportal Schleswig-Holstein
Volkshochschule der Stadt Pinneberg e.V.
Am Rathaus 3
25421 Pinneberg

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Information: erstellt am 14.05.14, zuletzt geändert am 24.05.24

Ihr Bildungs-

Urlaub mit Mehrwert

in Schleswig-Holstein...


Als Arbeitnehmer*in können Sie dank des Rechts auf Bildungsfreistellung oder auch „Bildungsurlaub“ in der Regel fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr nehmen, um in Ihre Weiterbildung zu investieren. Klingt gut, oder?

Bei uns finden Sie anerkannte Kurse und alles Wichtige rund um die Bildungsfreistellung.

Weitere Informationen

Unsere Themenfelder

Entspannung,
Sport & Gesundheit

211 Kurse

Sprachen
 

135 Kurse

Soft Skills &
Kommunikation

93 Kurse

Computer,
Technik & Grafik

69 Kurse

Pädagogik,
Soziale Arbeit & Pflege

25 Kurse

Wirtschaft &
Recht

36 Kurse

Politik &
Gesellschaft

7 Kurse

Ökologie &
Umwelt

6 Kurse

Kunst, Kultur &
Studienreisen

12 Kurse

Informationen für Teilnehmende

Was genau ist die Bildungsfreistellung bzw. "Bildungsurlaub"? Welche Kurse kann ich auswählen? Wie beantrage ich die Freistellung? Kann ich Förderprogramme zur Finanzierung nutzen? Wir beantworten diese und weitere Fragen.

Fragen und Antworten für Teilnehmende

Im Schleswig-Holsteinischen Weiterbildungsgesetz (WBG) ist geregelt, dass Beschäftigte gegenüber ihrer Arbeit gebenden Einrichtung einen Rechtsanspruch auf in der Regel fünf Tage bezahlten Sonderurlaub haben, um an staatlich anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Dies ist der Anspruch auf Bildungsfreistellung oder auch „Bildungsurlaub“. Sie erhalten während der Weiterbildung weiterhin Ihr normales Arbeitsentgelt, für die Teilnahmegebühr, eventuelle Anfahrts-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten müssen Sie selbst aufkommen.

Bildungsurlaub ist nicht einfach nur Urlaub, von dem sowohl Sie als auch Ihre Arbeit gebende Einrichtung profitieren. Das Prinzip des Lebenslangen Lernens (LLL) ist heutzutage die Voraussetzung dafür, mit beruflichen Veränderungen Schritt halten zu können – und ohne entsprechend qualifizierte Mitarbeiter*innen sind auch Unternehmen nicht konkurrenzfähig. Sie haben die Wahl zwischen Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Weiterbildung oder auch Veranstaltungen für Ihr ehrenamtliches Engagement. So können Sie z.B. bestimmte Qualifikationen erwerben, Sprachkenntnisse verbessern oder auch an Präventionskursen für Ihre Gesundheit und zur Stressbewältigung teilnehmen. Auch davon profitieren sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber, denn Sie arbeiten effizienter und haben durch die Investition in Ihre Gesundheit weniger krankheitsbedingte Fehltage.

In Schleswig-Holstein haben alle Beschäftigten, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein haben, Anspruch auf Bildungsfreistellung. Keinen Anspruch haben Selbständige. Allerdings müssen Sie erst sechs Monate bei Ihrer Arbeit gebenden Einrichtung beschäftigt sein, bevor Sie Anspruch haben. Für Beamtinnen und Beamt*innen des Bundes sowie Zivildienstleistende gelten Sonderregeln des Bundes. Diese Personengruppen haben keinen Anspruch gemäß WBG.

Pro Kalenderjahr beträgt der Anspruch fünf Tage. Arbeiten Sie regelmäßig an weniger als fünf Tagen in der Woche, verringert sich Ihr Anspruch entsprechend. Arbeiten Sie regelmäßig an mehr als fünf Tagen oder in Wechselschicht, kann sich Ihr Anspruch auf sechs Tage erhöhen.

Sie haben auch die Möglichkeit, an verblockten Veranstaltungen teilzunehmen, die länger als fünf Tage dauern. Das ist der Fall, wenn Sie Ihren Anspruch im vorangegangen Kalenderjahr nicht ausgeschöpft und sich diesen auf das Folgejahr haben übertragen lassen. Diese Übertragung müssen Sie jedoch immer vor Ablauf des 30. September bei Ihrer Arbeit gebenden Einrichtung beantragen. Eine rückwirkende Übertragung aus dem vorangegangenen Jahr ins laufende Jahr ist nicht möglich. Ihre Arbeit gebende Einrichtung kann trotzdem nachträglich zustimmen, aber Sie haben darauf keinen Rechtsanspruch. Insgesamt können Sie so an bis zu zehntägigen Veranstaltungen teilnehmen.

Die Veranstaltung muss von der zuständigen Behörde – in Schleswig-Holstein ist das die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) – anerkannt sein. Das Spektrum umfasst Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Bildung sowie Veranstaltungen zum ehrenamtlichen und zivilgesellschaftlichen Engagement. Sie haben die freie Wahl, für was Sie sich entscheiden. Manche Veranstaltungen stehen allerdings nur einem begrenzten Kreis an Teilnehmenden offen und tragen den Zusatz „nur im Rahmen beruflicher Weiterbildung“. Um an diesen Veranstaltungen teilnehmen zu können, müssen Sie einen beruflichen Bezug zum Thema nachweisen.

Sollten Sie an einer Weiterbildungsveranstaltung teilnehmen wollen, die nicht anerkannt ist, können Sie zum einen bei der anbietenden Einrichtung nachfragen, ob es möglich ist, die gewählte Veranstaltung anerkennen zu lassen. Alternativ bitten Sie Ihre Arbeit gebende Einrichtung, Sie im Rahmen des Konsensprinzips dennoch freizustellen. Das ist möglich, aber Sie haben darauf keinen Rechtsanspruch.

In unserem Bildungsurlaubsportal finden Sie ein breites Spektrum an anerkannten Angeboten von Anbietenden, die ihren Sitz oder ihren Standort in Schleswig-Holstein haben.
Wenn Sie bereits genau wissen, wonach Sie suchen, können Sie einfach ein Stichwort in das Suchfeld eingeben. Beim Tippen werden Ihnen bereits Vorschläge für mögliche Suchbegriffe unterbreitet, die Sie auswählen können. Sie können auch mehrere Suchbegriffe miteinander kombinieren. Die einzelnen Suchbegriffe müssen mit einem Komma voneinander getrennt werden.
Sie möchten sich erstmal inspirieren lassen? Dann klicken Sie doch mal auf unsere Themenfelder auf der Startseite und stöbern in den Angeboten.
Egal, für welchen Weg Sie sich entscheiden, erhalten Sie eine Kursliste, die Sie ganz nach Ihren Wünschen durch Filter – wie z.B. Preis und Ort – anpassen können.
Sie können auch gezielt nach bestimmten Anbietenden suchen und sich alle Kurse der ausgewählten Angebotsstelle anzeigen lassen. Dafür wechseln Sie über dem Suchfeld zum Reiter „Anbieter“.
Wahrscheinlich werden Sie mehrere interessante Angebote finden. Und damit Sie sich ganz in Ruhe entscheiden können, setzen Sie Ihre Wunschangebote doch einfach auf Ihre Merkliste und wählen später aus. Sie können diese Liste auch per Mail an sich selbst oder andere versenden. Damit Sie den Service Merkliste nutzen können, ist es technisch notwendig, dass Sie dem Setzen von Cookies zustimmen. Ihre Zustimmung erteilen Sie aktiv über das Cookie-Banner. Um ein Angebot auf die Merkliste zu setzen, klicken Sie auf das Sternchen-Symbol neben dem jeweiligen Kurstitel.

Im Bildungsurlaubsportal Schleswig-Holstein finden Sie nur Veranstaltungen von Anbietenden mit Sitz oder Standort in Schleswig-Holstein. Alle nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) anerkannten Veranstaltungen – auch von Anbietenden außerhalb des Bundeslandes und im Ausland – finden Sie in der Anerkennungsdatenbank der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Ihre Arbeit gebende Einrichtung muss Ihre Abwesenheit im Betrieb einplanen können. Deshalb stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich, mindestens aber sechs Wochen vor Beginn Ihrer Wunschveranstaltung. Lassen Sie sich von der veranstaltenden Einrichtung möglichst eine Kopie des Anerkennungsbescheides als Bildungsfreistellungsveranstaltung zusenden und legen Sie diese ihrem Antrag bei.
Um Ihrer Arbeit gebenden Einrichtung Ihre Teilnahme nach Besuch der Veranstaltung nachzuweisen, lassen Sie sich eine Teilnahmebescheinigung ausstellen.

Das kann sie, aber nur unter Angabe guter Gründe. Das ist der Fall, wenn wichtige betriebliche oder dienstliche Gründe Ihrem Wunsch entgegenstehen. Oder wenn Kolleg*innen aus sozialen Gesichtspunkten vorrangig Urlaub zu gewähren ist. Lehnt Ihre Arbeit gebende Einrichtung ab, muss sie dies unverzüglich schriftlich tun und Ihnen die Ablehnungsgründe nennen. Auch der Personal- oder Betriebsrat soll hier einbezogen werden.

Allerdings verfällt Ihr Anspruch nicht. Wird Ihnen für das laufende Jahr wiederholt keine Bildungsfreistellung gewährt, muss Ihr Anspruch auf das Folgejahr übertragen werden. Und im Folgejahr können dann auch keine Ablehnungsgründe mehr angeführt werden.

Ihr Anspruch verfällt nicht, wenn Sie während der Zeit der Bildungsfreistellung krank werden. Sie müssen Ihre Arbeitsunfähigkeit aber durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen.

Für Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung können Sie den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein nutzen. Der Zuschuss zur beruflichen Weiterbildungsmaßnahme beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, maximal jedoch 1500 Euro pro Kalenderjahr. Die Arbeitgeberin/ der Arbeitgeber muss die verbleibenden 60 Prozent der Kosten übernehmen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Zeitstunden sind nicht zuwendungsfähig.

Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021-2027 und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Schleswig-Holstein kofinanziert.

Der Weiterbildungsbonus muss ca. vier bis sechs Wochen vor Seminarbeginn bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) beantragt und bewilligt werden. Die Arbeit gebende Einrichtung muss ihren Sitz bzw. eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
Möchten Sie an einer Weiterbildung außerhalb Schleswig-Holsteins teilnehmen, müssen Sie im Antrag darlegen, dass in Schleswig-Holstein keine vergleichbare Weiterbildung angeboten wird.

Hilfreiche Links

Informationen für Anbietende

Wie lasse ich meine Veranstaltung als Bildungsurlaub anerkennen? Und wie kann ich ins Bildungsurlaubsportal Schleswig-Holstein aufgenommen werden? Wir beantworten diese und weitere Fragen.

Fragen und Antworten für Anbietende

Das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) regelt die staatliche Anerkennung von Trägern und Einrichtungen der Weiterbildung. Im Sinne eines "Qualitätssiegels" verleiht das zuständige Ministerium die staatliche Anerkennung nur an diejenigen Weiterbildungsanbietenden, die bestimmte Anforderungen des Teilnahmeschutzes, der Personal- und Sachausstattung und der Unterrichtskonzeption erfüllen. Ihren Antrag stellen Sie an die zuständige Behörde (IB.SH) mindestens zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Anträge auf Anerkennung von Veranstaltungen können auch von Anbietenden aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland gestellt werden. Das Land Schleswig-Holstein erhebt Gebühren nach § 9 Bildungsfreistellungsverordnung (BilFVO). Die Höhe der Gebühren sind der Anlage 2 zu § 9 Abs. 2 BilFVO zu entnehmen.

Die Aufnahme von Weiterbildungsanbietenden erfolgt zunächst ins Kursportal Schleswig-Holstein. Danach sind Sie als anbietende Einrichtung automatisch auch im Bildungsurlaubsportal vertreten. Die Aufnahme von Angeboten erfolgt im redaktionellen Auftrag und ist kostenlos. Allgemeingültige Aufnahmevoraussetzungen sind, dass

  • die Weiterbildung im Einzugsbereich der Redaktion stattfindet (für Schleswig-Holstein),
  • die anbietende Einrichtung ihren Sitz oder Standort mit pädagogischem Personal und Seminarräumlichkeiten (kein Regus-Standort/virtueller Standort) in Schleswig-Holstein hat,
  • die anbietende Einrichtung ein definiertes Curriculum vorlegt, bzw. dass die Kurse auf ein gesetzliches oder auf ein privates Bildungsziel vorbereiten,
  • sich der Kurs an mehrere Teilnehmende richtet (kein Einzelunterricht außer Fernunterricht),
  • der Kurs öffentlich zugänglich ist,
  • die anbietende Einrichtung sich am Markt etabliert hat bzw. bereits tätig ist und regelmäßig auf Dauer angelegte Kurse anbietet.

Wenn diese Kriterien auf Sie zutreffen, schicken Sie eine E-Mail an kursportal@vhs-pinneberg.de oder rufen Sie uns an unter 04101 - 80 890.

Als bei uns registrierte Weiterbildungsanbietende von Weiterbildungsangeboten haben Sie die Möglichkeit, neue Kurse und Termine selbst in unser System einzutragen. Dazu loggen Sie sich bitte hier im Kursportal Schleswig-Holstein ein. Wie Sie Ihre Kursangebote eingeben, erfahren Sie in der Anleitung zur Online-Datenpflege. Ab einem Angebot von ca. 30 Kursen bieten wir Ihnen den Service, die Kursdaten für Sie zu importieren. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

Hilfreiche Links