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5. Fachkraft Autismus, Therapie und Beratung (Professionalisierungsmodul) 160 Fortbildungspunkte nach der Fortbildungsverpflichtung § 125 SGB V

IBAF - Institut für berufliche Aus- und Fortbildung gGmbH Zentrum für Fort- und Weiterbildung Bereich Sonderpädagogik, Kanalufer 48, 24768 Rendsburg

Inhalt

Diese Weiterbildung baut inhaltlich auf der Weiterbildung „Fachassistenz Autismus“ auf und setzt daher das dort vermittelte Wissen voraus. Mit der Fachkraft Autismus, Therapie und Beratung werden die Teilnehmenden befähigt, theoretische Kenntnisse in eigenes, reflektiertes Handeln in der Begleitung von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung umzusetzen. Diese Weiterbildung vermittelt spezielle Fähigkeiten und therapeutische Fertigkeiten für die individuelle autismusspezifische Förderung, Therapie und Beratung. Damit sollen die Teilnehmenden in die Lage versetzt werden, beratend und therapeutisch mit dieser Personengruppe zu arbeiten. Die Weiterbildung Fachkraft Autismus, Therapie und Beratung richtet sich ausschließlich an Teilnehmende mit einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen pädagogischen, sozialpädagogischen, heilpädagogischen oder
therapeutischen Ausbildung und die zusätzlich die schriftliche „zwei-Sterne-Klausur“ der Fachassistenz Autismus bestanden haben. Durchgeführt wird die Weiterbildung in bewährter Kooperation von dem Verein Hilfe für das autistische Kind – Landesverband Schleswig-Holstein e.V. und dem Institut für berufliche Aus- und Fortbildung, IBAF gGmbH.

Struktur 21 Präsenztage à 8 UE (168 UE)

Praxisprojekt (18 UE)

Zielgruppe
pädagogische Fachkräfte, die aktuell mit Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung arbeiten und ihre therapeutischen Fertigkeiten für die individuelle autismusspezifische Förderung, Therapie und Beratung verbessern wollen.

Inhalte

  • Zielfindung & Zieldefinition, Behandlungsvertrag
  • Vertiefung Wahrnehmung und Gehirnentwicklung
  • Diagnostik, Komorbiditäten und Psychopharmaka
  • Einführung in verschiedene Therapiemethoden
  • Vertiefung und Spezialisierung von ASS-gerechten Kommunikationshilfen
  • Pubertät und Sexualität bei Menschen mit einer ASS
  • Therapie und Beratung bei Mädchen und Frauen mit ASS sowie mit Erwachsenen mit ASS
  • Beratungsarbeit und Elterntraining

Termine
Do 26.02.2026 und Fr 27.02.2026 Do 19.03.2026 und Fr 20.03.2026
Do 07.05.2026 und Fr 08.05.2026 Do 04.06.2026 und Fr 05.06.2026
Do 20.08.2026 und Fr 21.08.2026 Do 10.09.2026 und Fr 11.09.2026
Do 05.11.2026 und Fr 06.11.2026 Do 03.12.2026 und Fr 04.12.2026
Do 14.01.2027 und Fr 15.01.2027
Abschlusswoche Mi bis Fr 08.02.2027 bis 05.02.2027

Teilnehmendenzahl mindestens 15 Teilnehmende

Voraussetzungen

  • ein Mindestalter von 21 Jahren
  • Abgeschlossene mind. zweijährige (heil-/ sozial-) pädagogische oder therapeutische Ausbildung
  • Mindestens 2 Jahre Berufspraxis in einem pädagogischen Arbeitsfeld
  • Bestandene 2-Sterne-Klausur des Basismoduls Fachassistenz Autismus

Lehrgangsleitung Diana Will, Diplom-Pädagogin, Kinder- und Jugendpsychotherapeutin, Leiterin der Ambulanz und Beratungsstelle Hilfe für das autistische Kind – Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
Edith Richter, staatlich anerkannte Sozialpädagogin, Diplom-Kunsttherapeutin, Mitarbeiterin des Vereins Hilfe für das autistische Kind – Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Methoden
Vortrag, Unterrichtsgespräch, Gruppen- und Einzelarbeit, Übungen, Fallbesprechung, Moderation und Präsentation, Training eigenverantwortlichen Arbeitens und Lernens

Abschluss
Die Weiterbildung endet mit einem Abschlusskolloquium. Mit erfolgreichem Bestehen des Abschlusskolloquiums erlangen die Teilnehmenden ein Zertifikat mit der Bezeichnung „Fachkraft Autismus, Therapie und Beratung“.

In der Seminargebühr sind enthalten:

  • Sämtliche Unterrichtsleistungen in den Präsenz
  • Ausführliche Seminarunterlagen
  • Kaffee und Tee

In der Seminargebühr sind nicht enthalten:

  • Übernachtungs-, Fahrt- und Verpflegungskosten der Teilnehmenden

Anmeldung bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen an die u. g. Anschrift.

  • Schulabschlusszeugnis/ Berufsabschlusszeugnis
  • Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers

IBAF gGmbH
Zentrum für Fort- und Weiterbildung
Gudrun Biesel
Kanalufer 48
24768 Rendsburg
Gudrun Biesel@ibaf.de
Telefon 04331 / 130 671
Telefax 04331 / 130 670

Gerne stehen wir Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Die Weiterbildung ist nach dem Weiterbildungsgesetz (WBG) Schleswig-Holstein als Bildungsurlaub anerkannt.

Verantwortlich Maike Förster, Fachbereichsleitung, IBAF gGmbH

Förderungsart
Bildungsurlaub (Bildungsfreistellung) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenDauerArtPreisOrtBemerkungen
26.02.26 - 05.02.27
Do. und Fr.
08:15 - 15:45 Uhr
11 Monate (8 Std.) GanztägigBU BildungsurlaubP Präsenzunterricht 2500 Kanalufer 48
24768 Rendsburg

max. 18 Teilnehmende

Abschlusswoche Mittwoch bis Freitag

zur Anmeldung

Ihr Bildungs-

Urlaub mit Mehrwert

in Schleswig-Holstein...


Als Arbeitnehmer*in können Sie dank des Rechts auf Bildungsfreistellung oder auch „Bildungsurlaub“ in der Regel fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr nehmen, um in Ihre Weiterbildung zu investieren. Klingt gut, oder?

Bei uns finden Sie anerkannte Kurse und alles Wichtige rund um die Bildungsfreistellung.

Weitere Informationen

Unsere Themenfelder

Soft Skills &
Kommunikation

Sprachen
 

Entspannung,
Sport & Gesundheit

Computer,
Technik & Grafik

Pädagogik,
Soziale Arbeit & Pflege

Wirtschaft &
Recht

Politik &
Gesellschaft

Ökologie &
Umwelt

Kunst, Kultur &
Studienreisen

Informationen für Teilnehmende

Was genau ist die Bildungsfreistellung bzw. "Bildungsurlaub"? Welche Kurse kann ich auswählen? Wie beantrage ich die Freistellung? Kann ich Förderprogramme zur Finanzierung nutzen? Wir beantworten diese und weitere Fragen.

Fragen und Antworten für Teilnehmende

Im Schleswig-Holsteinischen Weiterbildungsgesetz (WBG) ist geregelt, dass Beschäftigte gegenüber ihrer Arbeit gebenden Einrichtung einen Rechtsanspruch auf in der Regel fünf Tage bezahlten Sonderurlaub haben, um an staatlich anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Dies ist der Anspruch auf Bildungsfreistellung oder auch „Bildungsurlaub“. Sie erhalten während der Weiterbildung weiterhin Ihr normales Arbeitsentgelt, für die Teilnahmegebühr, eventuelle Anfahrts-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten müssen Sie selbst aufkommen.

Bildungsurlaub ist nicht einfach nur Urlaub, von dem sowohl Sie als auch Ihre Arbeit gebende Einrichtung profitieren. Das Prinzip des Lebenslangen Lernens (LLL) ist heutzutage die Voraussetzung dafür, mit beruflichen Veränderungen Schritt halten zu können – und ohne entsprechend qualifizierte Mitarbeiter*innen sind auch Unternehmen nicht konkurrenzfähig. Sie haben die Wahl zwischen Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Weiterbildung oder auch Veranstaltungen für Ihr ehrenamtliches Engagement. So können Sie z.B. bestimmte Qualifikationen erwerben, Sprachkenntnisse verbessern oder auch an Präventionskursen für Ihre Gesundheit und zur Stressbewältigung teilnehmen. Auch davon profitieren sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber, denn Sie arbeiten effizienter und haben durch die Investition in Ihre Gesundheit weniger krankheitsbedingte Fehltage.

In Schleswig-Holstein haben alle Beschäftigten, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein haben, Anspruch auf Bildungsfreistellung. Keinen Anspruch haben Selbständige. Allerdings müssen Sie erst sechs Monate bei Ihrer Arbeit gebenden Einrichtung beschäftigt sein, bevor Sie Anspruch haben. Für Beamtinnen und Beamt*innen des Bundes sowie Zivildienstleistende gelten Sonderregeln des Bundes. Diese Personengruppen haben keinen Anspruch gemäß WBG.

Pro Kalenderjahr beträgt der Anspruch fünf Tage. Arbeiten Sie regelmäßig an weniger als fünf Tagen in der Woche, verringert sich Ihr Anspruch entsprechend. Arbeiten Sie regelmäßig an mehr als fünf Tagen oder in Wechselschicht, kann sich Ihr Anspruch auf sechs Tage erhöhen.

Sie haben auch die Möglichkeit, an verblockten Veranstaltungen teilzunehmen, die länger als fünf Tage dauern. Das ist der Fall, wenn Sie Ihren Anspruch im vorangegangen Kalenderjahr nicht ausgeschöpft und sich diesen auf das Folgejahr haben übertragen lassen. Diese Übertragung müssen Sie jedoch immer vor Ablauf des 30. September bei Ihrer Arbeit gebenden Einrichtung beantragen. Eine rückwirkende Übertragung aus dem vorangegangenen Jahr ins laufende Jahr ist nicht möglich. Ihre Arbeit gebende Einrichtung kann trotzdem nachträglich zustimmen, aber Sie haben darauf keinen Rechtsanspruch. Insgesamt können Sie so an bis zu zehntägigen Veranstaltungen teilnehmen.

Die Veranstaltung muss von der zuständigen Behörde – in Schleswig-Holstein ist das die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) – anerkannt sein. Das Spektrum umfasst Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Bildung sowie Veranstaltungen zum ehrenamtlichen und zivilgesellschaftlichen Engagement. Sie haben die freie Wahl, für was Sie sich entscheiden. Manche Veranstaltungen stehen allerdings nur einem begrenzten Kreis an Teilnehmenden offen und tragen den Zusatz „nur im Rahmen beruflicher Weiterbildung“. Um an diesen Veranstaltungen teilnehmen zu können, müssen Sie einen beruflichen Bezug zum Thema nachweisen.

Sollten Sie an einer Weiterbildungsveranstaltung teilnehmen wollen, die nicht anerkannt ist, können Sie zum einen bei der anbietenden Einrichtung nachfragen, ob es möglich ist, die gewählte Veranstaltung anerkennen zu lassen. Alternativ bitten Sie Ihre Arbeit gebende Einrichtung, Sie im Rahmen des Konsensprinzips dennoch freizustellen. Das ist möglich, aber Sie haben darauf keinen Rechtsanspruch.

In unserem Bildungsurlaubsportal finden Sie ein breites Spektrum an anerkannten Angeboten von Anbietenden, die ihren Sitz oder ihren Standort in Schleswig-Holstein haben.
Wenn Sie bereits genau wissen, wonach Sie suchen, können Sie einfach ein Stichwort in das Suchfeld eingeben. Beim Tippen werden Ihnen bereits Vorschläge für mögliche Suchbegriffe unterbreitet, die Sie auswählen können. Sie können auch mehrere Suchbegriffe miteinander kombinieren. Die einzelnen Suchbegriffe müssen mit einem Komma voneinander getrennt werden.
Sie möchten sich erstmal inspirieren lassen? Dann klicken Sie doch mal auf unsere Themenfelder auf der Startseite und stöbern in den Angeboten.
Egal, für welchen Weg Sie sich entscheiden, erhalten Sie eine Kursliste, die Sie ganz nach Ihren Wünschen durch Filter – wie z.B. Preis und Ort – anpassen können.
Sie können auch gezielt nach bestimmten Anbietenden suchen und sich alle Kurse der ausgewählten Angebotsstelle anzeigen lassen. Dafür wechseln Sie über dem Suchfeld zum Reiter „Anbieter“.
Wahrscheinlich werden Sie mehrere interessante Angebote finden. Und damit Sie sich ganz in Ruhe entscheiden können, setzen Sie Ihre Wunschangebote doch einfach auf Ihre Merkliste und wählen später aus. Sie können diese Liste auch per Mail an sich selbst oder andere versenden. Damit Sie den Service Merkliste nutzen können, ist es technisch notwendig, dass Sie dem Setzen von Cookies zustimmen. Ihre Zustimmung erteilen Sie aktiv über das Cookie-Banner. Um ein Angebot auf die Merkliste zu setzen, klicken Sie auf das Sternchen-Symbol neben dem jeweiligen Kurstitel.

Im Bildungsurlaubsportal Schleswig-Holstein finden Sie nur Veranstaltungen von Anbietenden mit Sitz oder Standort in Schleswig-Holstein. Alle nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) anerkannten Veranstaltungen – auch von Anbietenden außerhalb des Bundeslandes und im Ausland – finden Sie in der Anerkennungsdatenbank der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Ihre Arbeit gebende Einrichtung muss Ihre Abwesenheit im Betrieb einplanen können. Deshalb stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich, mindestens aber sechs Wochen vor Beginn Ihrer Wunschveranstaltung. Lassen Sie sich von der veranstaltenden Einrichtung möglichst eine Kopie des Anerkennungsbescheides als Bildungsfreistellungsveranstaltung zusenden und legen Sie diese ihrem Antrag bei.
Um Ihrer Arbeit gebenden Einrichtung Ihre Teilnahme nach Besuch der Veranstaltung nachzuweisen, lassen Sie sich eine Teilnahmebescheinigung ausstellen.

Das kann sie, aber nur unter Angabe guter Gründe. Das ist der Fall, wenn wichtige betriebliche oder dienstliche Gründe Ihrem Wunsch entgegenstehen. Oder wenn Kolleg*innen aus sozialen Gesichtspunkten vorrangig Urlaub zu gewähren ist. Lehnt Ihre Arbeit gebende Einrichtung ab, muss sie dies unverzüglich schriftlich tun und Ihnen die Ablehnungsgründe nennen. Auch der Personal- oder Betriebsrat soll hier einbezogen werden.

Allerdings verfällt Ihr Anspruch nicht. Wird Ihnen für das laufende Jahr wiederholt keine Bildungsfreistellung gewährt, muss Ihr Anspruch auf das Folgejahr übertragen werden. Und im Folgejahr können dann auch keine Ablehnungsgründe mehr angeführt werden.

Ihr Anspruch verfällt nicht, wenn Sie während der Zeit der Bildungsfreistellung krank werden. Sie müssen Ihre Arbeitsunfähigkeit aber durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen.

Für Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung können Sie den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein nutzen. Der Zuschuss zur beruflichen Weiterbildungsmaßnahme beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, maximal jedoch 1500 Euro pro Kalenderjahr. Die Arbeitgeberin/ der Arbeitgeber muss die verbleibenden 60 Prozent der Kosten übernehmen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Zeitstunden sind nicht zuwendungsfähig.

Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021-2027 und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Schleswig-Holstein kofinanziert.

Der Weiterbildungsbonus muss ca. vier bis sechs Wochen vor Seminarbeginn bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) beantragt und bewilligt werden. Die Arbeit gebende Einrichtung muss ihren Sitz bzw. eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
Möchten Sie an einer Weiterbildung außerhalb Schleswig-Holsteins teilnehmen, müssen Sie im Antrag darlegen, dass in Schleswig-Holstein keine vergleichbare Weiterbildung angeboten wird.

Hilfreiche Links

Informationen für Anbietende

Wie lasse ich meine Veranstaltung als Bildungsurlaub anerkennen? Und wie kann ich ins Bildungsurlaubsportal Schleswig-Holstein aufgenommen werden? Wir beantworten diese und weitere Fragen.

Fragen und Antworten für Anbietende

Das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) regelt die staatliche Anerkennung von Trägern und Einrichtungen der Weiterbildung. Im Sinne eines "Qualitätssiegels" verleiht das zuständige Ministerium die staatliche Anerkennung nur an diejenigen Weiterbildungsanbietenden, die bestimmte Anforderungen des Teilnahmeschutzes, der Personal- und Sachausstattung und der Unterrichtskonzeption erfüllen. Ihren Antrag stellen Sie an die zuständige Behörde (IB.SH) mindestens zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Anträge auf Anerkennung von Veranstaltungen können auch von Anbietenden aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland gestellt werden. Das Land Schleswig-Holstein erhebt Gebühren nach § 9 Bildungsfreistellungsverordnung (BilFVO). Die Höhe der Gebühren sind der Anlage 2 zu § 9 Abs. 2 BilFVO zu entnehmen.

Die Aufnahme von Weiterbildungsanbietenden erfolgt zunächst ins Kursportal Schleswig-Holstein. Danach sind Sie als anbietende Einrichtung automatisch auch im Bildungsurlaubsportal vertreten. Die Aufnahme von Angeboten erfolgt im redaktionellen Auftrag und ist kostenlos. Allgemeingültige Aufnahmevoraussetzungen sind, dass

  • die Weiterbildung im Einzugsbereich der Redaktion stattfindet (für Schleswig-Holstein),
  • die anbietende Einrichtung ihren Sitz oder Standort mit pädagogischem Personal und Seminarräumlichkeiten (kein Regus-Standort/virtueller Standort) in Schleswig-Holstein hat,
  • die anbietende Einrichtung ein definiertes Curriculum vorlegt, bzw. dass die Kurse auf ein gesetzliches oder auf ein privates Bildungsziel vorbereiten,
  • sich der Kurs an mehrere Teilnehmende richtet (kein Einzelunterricht außer Fernunterricht),
  • der Kurs öffentlich zugänglich ist,
  • die anbietende Einrichtung sich am Markt etabliert hat bzw. bereits tätig ist und regelmäßig auf Dauer angelegte Kurse anbietet.

Wenn diese Kriterien auf Sie zutreffen, schicken Sie eine E-Mail an kursportal@vhs-pinneberg.de oder rufen Sie uns an unter 04101 - 80 890.

Als bei uns registrierte Weiterbildungsanbietende von Weiterbildungsangeboten haben Sie die Möglichkeit, neue Kurse und Termine selbst in unser System einzutragen. Dazu loggen Sie sich bitte hier im Kursportal Schleswig-Holstein ein. Wie Sie Ihre Kursangebote eingeben, erfahren Sie in der Anleitung zur Online-Datenpflege. Ab einem Angebot von ca. 30 Kursen bieten wir Ihnen den Service, die Kursdaten für Sie zu importieren. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

Hilfreiche Links