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Acryl-Malerei: realistisch bis abstrakt mit kunst-historischen Vorbildern

Schlei-Akademie, Mehlbydiek 23a, 24376 Kappeln

Inhalt

Technik: verschiedene malerische Techniken

In diesem Kurs geht es in die Welt der Malerei vom Realismus zur Abstraktion.

Es werden spannende und lehr-reiche Reisen gemacht und verschiedene Epochen und Stile der klassischen Moderne entdeckt. Schritt für Schritt verstehen wir mit eigenen praktischen Übungen, was Abstraktion bedeutet.

1. Einführung in die Grundbegriffe: Was ist Realismus und Abstraktion?
Zuerst versuchen wir diesen Begriffen und ihrer historischen Entwicklung auf den Grund zu gehen. Hier gibt es eine kurze theoretische Einführung in den Wandel der Kunst-Geschichte, von der exakten Nachahmung bis hin zur Auflösung der Form. Nun sollen erste spielerische Skizzen entstehen:

Die Teilnehmenden werden ein einfaches Objekt sowohl realistisch als auch abstrakt darstellen.

2. Beschäftigung mit dem Realismus:
Wir beginnen mit einer Einführung in die akademische Malerei des 19. Jahrhunderts und sprechen an Hand von kunst-historischen Vorbildern über den Umgang mit Licht, Schatten und Proportionen. Anschließend wollen wir wieder selbst aktiv werden und werden ein Stillleben oder eine Landschaft mit dem Fokus auf eine realistische Darstellung malen.

3. Der flüchtige Moment: Beschäftigung mit dem Impressionismus

Jetzt wollen wir verstehen, wie sich eine realistische Darstellung auflösen lässt.

Ist es möglich einen flüchtigen Augenblick einzufangen?

Auch hier widmen wir uns einer Einführung in die kunst-historische Stil-Richtung: Was ist das Besondere am Impressionismus?

Hier geht es um Farbe und Moment-Aufnahmen.

Wir beschäftigen uns mit Pinsel-Techniken, experimentieren mit Farb-Nuancen und unternehmen den Versuch, Stimmungen und Bewegungen zu erfassen.

Gerne können wir auch unter freiem Himmel malen, wenn das Wetter es zulässt.

4. Expressionismus: Starke Kontraste
Vom Post-Impressionismus bis hin zum Kubismus wollen wir uns weiter zur Abstraktion vorarbeiten. Es geht nun zunächst darum, Gefühle und Stimmungen ausdrücken. Welche Farben und Formen können wir hier einsetzen? Hier lernen wir, welche Wirkung wir mit Form, Farbe, Fläche und Komposition erzielen.

5. Abstraktion – Der Weg der Moderne
Unser letztes Ziel ist das Eintauchen in die Welt der Abstraktion und ihrer Bedeutung für die moderne Kunst.

Nach einer kurzen theoretischen Einführung in das weite Feld der abstrakten Kunst, lösen wir uns von den konkreten Formen der gegenständlichen Kunst.

Wir möchten jetzt ein abstraktes Werk schaffen, bei dem Form und Farbe das Haupt-Augenmerk sind.

6. Der eigene abstrakte Stil
Was hat Euch am besten gefallen?

Was inspiriert Euch?

Am letzten Tag unseres Kurses geht es um eine persönliche

Vertiefung der erlernten Techniken. Welche Technik gefällt Euch am besten?

Dein eigenes abstraktes oder abstrahiertes Werk kann deine persönliche künstlerische Reise widerspiegeln.

In einer abschließenden Besprechung und Ausstellung der entstandenen Arbeiten wird die individuelle Reise vom Realismus zur Abstraktion sichtbar.

Hier wird es spannend sein, zu sehen, wie unterschiedlich alle mit den Eindrücken umgegangen sind und wie verschieden einzelne Lösungen gefunden wurden.

Dieser Kurs bietet den Studierenden eine umfassende und grundlegende Erfahrung und ermöglicht es euch, die Kunst-Geschichte nicht nur theoretisch zu verstehen, sondern sie auch praktisch nachzuvollziehen.

Förderungsart
Bildungsurlaub (Bildungsfreistellung) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht
Sonstiges Merkmal
Kurskategorie Berufliche Bildung
rollstuhlgerecht

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenDauerArtPreisOrtBemerkungen
13.07.26 - 17.07.26
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
5 Tage BU BildungsurlaubP Präsenzunterricht 420 Mühlenberg 2a
24398 Winnemark

max. 8 Teilnehmende

Kurszeiten: 9.30 - 12.45 Uhr und 14.45 - 16.30 Uhr

Dieser Ort ist rollstuhlgerecht.
Details bitte beim Anbieter erfragen.

Ihr Bildungs-

Urlaub mit Mehrwert

in Schleswig-Holstein...


Als Arbeitnehmer*in können Sie dank des Rechts auf Bildungsfreistellung oder auch „Bildungsurlaub“ in der Regel fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr nehmen, um in Ihre Weiterbildung zu investieren. Klingt gut, oder?

Bei uns finden Sie anerkannte Kurse und alles Wichtige rund um die Bildungsfreistellung.

Weitere Informationen

Unsere Themenfelder

Soft Skills &
Kommunikation

Sprachen
 

Entspannung,
Sport & Gesundheit

Computer,
Technik & Grafik

Pädagogik,
Soziale Arbeit & Pflege

Wirtschaft &
Recht

Politik &
Gesellschaft

Ökologie &
Umwelt

Kunst, Kultur &
Studienreisen

Informationen für Teilnehmende

Was genau ist die Bildungsfreistellung bzw. "Bildungsurlaub"? Welche Kurse kann ich auswählen? Wie beantrage ich die Freistellung? Kann ich Förderprogramme zur Finanzierung nutzen? Wir beantworten diese und weitere Fragen.

Fragen und Antworten für Teilnehmende

Im Schleswig-Holsteinischen Weiterbildungsgesetz (WBG) ist geregelt, dass Beschäftigte gegenüber ihrer Arbeit gebenden Einrichtung einen Rechtsanspruch auf in der Regel fünf Tage bezahlten Sonderurlaub haben, um an staatlich anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Dies ist der Anspruch auf Bildungsfreistellung oder auch „Bildungsurlaub“. Sie erhalten während der Weiterbildung weiterhin Ihr normales Arbeitsentgelt, für die Teilnahmegebühr, eventuelle Anfahrts-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten müssen Sie selbst aufkommen.

Bildungsurlaub ist nicht einfach nur Urlaub, von dem sowohl Sie als auch Ihre Arbeit gebende Einrichtung profitieren. Das Prinzip des Lebenslangen Lernens (LLL) ist heutzutage die Voraussetzung dafür, mit beruflichen Veränderungen Schritt halten zu können – und ohne entsprechend qualifizierte Mitarbeiter*innen sind auch Unternehmen nicht konkurrenzfähig. Sie haben die Wahl zwischen Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Weiterbildung oder auch Veranstaltungen für Ihr ehrenamtliches Engagement. So können Sie z.B. bestimmte Qualifikationen erwerben, Sprachkenntnisse verbessern oder auch an Präventionskursen für Ihre Gesundheit und zur Stressbewältigung teilnehmen. Auch davon profitieren sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber, denn Sie arbeiten effizienter und haben durch die Investition in Ihre Gesundheit weniger krankheitsbedingte Fehltage.

In Schleswig-Holstein haben alle Beschäftigten, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein haben, Anspruch auf Bildungsfreistellung. Keinen Anspruch haben Selbständige. Allerdings müssen Sie erst sechs Monate bei Ihrer Arbeit gebenden Einrichtung beschäftigt sein, bevor Sie Anspruch haben. Für Beamtinnen und Beamt*innen des Bundes sowie Zivildienstleistende gelten Sonderregeln des Bundes. Diese Personengruppen haben keinen Anspruch gemäß WBG.

Pro Kalenderjahr beträgt der Anspruch fünf Tage. Arbeiten Sie regelmäßig an weniger als fünf Tagen in der Woche, verringert sich Ihr Anspruch entsprechend. Arbeiten Sie regelmäßig an mehr als fünf Tagen oder in Wechselschicht, kann sich Ihr Anspruch auf sechs Tage erhöhen.

Sie haben auch die Möglichkeit, an verblockten Veranstaltungen teilzunehmen, die länger als fünf Tage dauern. Das ist der Fall, wenn Sie Ihren Anspruch im vorangegangen Kalenderjahr nicht ausgeschöpft und sich diesen auf das Folgejahr haben übertragen lassen. Diese Übertragung müssen Sie jedoch immer vor Ablauf des 30. September bei Ihrer Arbeit gebenden Einrichtung beantragen. Eine rückwirkende Übertragung aus dem vorangegangenen Jahr ins laufende Jahr ist nicht möglich. Ihre Arbeit gebende Einrichtung kann trotzdem nachträglich zustimmen, aber Sie haben darauf keinen Rechtsanspruch. Insgesamt können Sie so an bis zu zehntägigen Veranstaltungen teilnehmen.

Die Veranstaltung muss von der zuständigen Behörde – in Schleswig-Holstein ist das die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) – anerkannt sein. Das Spektrum umfasst Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Bildung sowie Veranstaltungen zum ehrenamtlichen und zivilgesellschaftlichen Engagement. Sie haben die freie Wahl, für was Sie sich entscheiden. Manche Veranstaltungen stehen allerdings nur einem begrenzten Kreis an Teilnehmenden offen und tragen den Zusatz „nur im Rahmen beruflicher Weiterbildung“. Um an diesen Veranstaltungen teilnehmen zu können, müssen Sie einen beruflichen Bezug zum Thema nachweisen.

Sollten Sie an einer Weiterbildungsveranstaltung teilnehmen wollen, die nicht anerkannt ist, können Sie zum einen bei der anbietenden Einrichtung nachfragen, ob es möglich ist, die gewählte Veranstaltung anerkennen zu lassen. Alternativ bitten Sie Ihre Arbeit gebende Einrichtung, Sie im Rahmen des Konsensprinzips dennoch freizustellen. Das ist möglich, aber Sie haben darauf keinen Rechtsanspruch.

In unserem Bildungsurlaubsportal finden Sie ein breites Spektrum an anerkannten Angeboten von Anbietenden, die ihren Sitz oder ihren Standort in Schleswig-Holstein haben.
Wenn Sie bereits genau wissen, wonach Sie suchen, können Sie einfach ein Stichwort in das Suchfeld eingeben. Beim Tippen werden Ihnen bereits Vorschläge für mögliche Suchbegriffe unterbreitet, die Sie auswählen können. Sie können auch mehrere Suchbegriffe miteinander kombinieren. Die einzelnen Suchbegriffe müssen mit einem Komma voneinander getrennt werden.
Sie möchten sich erstmal inspirieren lassen? Dann klicken Sie doch mal auf unsere Themenfelder auf der Startseite und stöbern in den Angeboten.
Egal, für welchen Weg Sie sich entscheiden, erhalten Sie eine Kursliste, die Sie ganz nach Ihren Wünschen durch Filter – wie z.B. Preis und Ort – anpassen können.
Sie können auch gezielt nach bestimmten Anbietenden suchen und sich alle Kurse der ausgewählten Angebotsstelle anzeigen lassen. Dafür wechseln Sie über dem Suchfeld zum Reiter „Anbieter“.
Wahrscheinlich werden Sie mehrere interessante Angebote finden. Und damit Sie sich ganz in Ruhe entscheiden können, setzen Sie Ihre Wunschangebote doch einfach auf Ihre Merkliste und wählen später aus. Sie können diese Liste auch per Mail an sich selbst oder andere versenden. Damit Sie den Service Merkliste nutzen können, ist es technisch notwendig, dass Sie dem Setzen von Cookies zustimmen. Ihre Zustimmung erteilen Sie aktiv über das Cookie-Banner. Um ein Angebot auf die Merkliste zu setzen, klicken Sie auf das Sternchen-Symbol neben dem jeweiligen Kurstitel.

Im Bildungsurlaubsportal Schleswig-Holstein finden Sie nur Veranstaltungen von Anbietenden mit Sitz oder Standort in Schleswig-Holstein. Alle nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) anerkannten Veranstaltungen – auch von Anbietenden außerhalb des Bundeslandes und im Ausland – finden Sie in der Anerkennungsdatenbank der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Ihre Arbeit gebende Einrichtung muss Ihre Abwesenheit im Betrieb einplanen können. Deshalb stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich, mindestens aber sechs Wochen vor Beginn Ihrer Wunschveranstaltung. Lassen Sie sich von der veranstaltenden Einrichtung möglichst eine Kopie des Anerkennungsbescheides als Bildungsfreistellungsveranstaltung zusenden und legen Sie diese ihrem Antrag bei.
Um Ihrer Arbeit gebenden Einrichtung Ihre Teilnahme nach Besuch der Veranstaltung nachzuweisen, lassen Sie sich eine Teilnahmebescheinigung ausstellen.

Das kann sie, aber nur unter Angabe guter Gründe. Das ist der Fall, wenn wichtige betriebliche oder dienstliche Gründe Ihrem Wunsch entgegenstehen. Oder wenn Kolleg*innen aus sozialen Gesichtspunkten vorrangig Urlaub zu gewähren ist. Lehnt Ihre Arbeit gebende Einrichtung ab, muss sie dies unverzüglich schriftlich tun und Ihnen die Ablehnungsgründe nennen. Auch der Personal- oder Betriebsrat soll hier einbezogen werden.

Allerdings verfällt Ihr Anspruch nicht. Wird Ihnen für das laufende Jahr wiederholt keine Bildungsfreistellung gewährt, muss Ihr Anspruch auf das Folgejahr übertragen werden. Und im Folgejahr können dann auch keine Ablehnungsgründe mehr angeführt werden.

Ihr Anspruch verfällt nicht, wenn Sie während der Zeit der Bildungsfreistellung krank werden. Sie müssen Ihre Arbeitsunfähigkeit aber durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen.

Für Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung können Sie den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein nutzen. Der Zuschuss zur beruflichen Weiterbildungsmaßnahme beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, maximal jedoch 1500 Euro pro Kalenderjahr. Die Arbeitgeberin/ der Arbeitgeber muss die verbleibenden 60 Prozent der Kosten übernehmen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Zeitstunden sind nicht zuwendungsfähig.

Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021-2027 und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Schleswig-Holstein kofinanziert.

Der Weiterbildungsbonus muss ca. vier bis sechs Wochen vor Seminarbeginn bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) beantragt und bewilligt werden. Die Arbeit gebende Einrichtung muss ihren Sitz bzw. eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
Möchten Sie an einer Weiterbildung außerhalb Schleswig-Holsteins teilnehmen, müssen Sie im Antrag darlegen, dass in Schleswig-Holstein keine vergleichbare Weiterbildung angeboten wird.

Hilfreiche Links

Informationen für Anbietende

Wie lasse ich meine Veranstaltung als Bildungsurlaub anerkennen? Und wie kann ich ins Bildungsurlaubsportal Schleswig-Holstein aufgenommen werden? Wir beantworten diese und weitere Fragen.

Fragen und Antworten für Anbietende

Das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) regelt die staatliche Anerkennung von Trägern und Einrichtungen der Weiterbildung. Im Sinne eines "Qualitätssiegels" verleiht das zuständige Ministerium die staatliche Anerkennung nur an diejenigen Weiterbildungsanbietenden, die bestimmte Anforderungen des Teilnahmeschutzes, der Personal- und Sachausstattung und der Unterrichtskonzeption erfüllen. Ihren Antrag stellen Sie an die zuständige Behörde (IB.SH) mindestens zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Anträge auf Anerkennung von Veranstaltungen können auch von Anbietenden aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland gestellt werden. Das Land Schleswig-Holstein erhebt Gebühren nach § 9 Bildungsfreistellungsverordnung (BilFVO). Die Höhe der Gebühren sind der Anlage 2 zu § 9 Abs. 2 BilFVO zu entnehmen.

Die Aufnahme von Weiterbildungsanbietenden erfolgt zunächst ins Kursportal Schleswig-Holstein. Danach sind Sie als anbietende Einrichtung automatisch auch im Bildungsurlaubsportal vertreten. Die Aufnahme von Angeboten erfolgt im redaktionellen Auftrag und ist kostenlos. Allgemeingültige Aufnahmevoraussetzungen sind, dass

  • die Weiterbildung im Einzugsbereich der Redaktion stattfindet (für Schleswig-Holstein),
  • die anbietende Einrichtung ihren Sitz oder Standort mit pädagogischem Personal und Seminarräumlichkeiten (kein Regus-Standort/virtueller Standort) in Schleswig-Holstein hat,
  • die anbietende Einrichtung ein definiertes Curriculum vorlegt, bzw. dass die Kurse auf ein gesetzliches oder auf ein privates Bildungsziel vorbereiten,
  • sich der Kurs an mehrere Teilnehmende richtet (kein Einzelunterricht außer Fernunterricht),
  • der Kurs öffentlich zugänglich ist,
  • die anbietende Einrichtung sich am Markt etabliert hat bzw. bereits tätig ist und regelmäßig auf Dauer angelegte Kurse anbietet.

Wenn diese Kriterien auf Sie zutreffen, schicken Sie eine E-Mail an kursportal@vhs-pinneberg.de oder rufen Sie uns an unter 04101 - 80 890.

Als bei uns registrierte Weiterbildungsanbietende von Weiterbildungsangeboten haben Sie die Möglichkeit, neue Kurse und Termine selbst in unser System einzutragen. Dazu loggen Sie sich bitte hier im Kursportal Schleswig-Holstein ein. Wie Sie Ihre Kursangebote eingeben, erfahren Sie in der Anleitung zur Online-Datenpflege. Ab einem Angebot von ca. 30 Kursen bieten wir Ihnen den Service, die Kursdaten für Sie zu importieren. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

Hilfreiche Links