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Sozialpsychiatrie kompakt / Sozialpsychiatrische Zusatzqualifikation

IBAF - Institut für berufliche Aus- und Fortbildung gGmbH, Fachbereich Psychologie/Psychiatrie/Pädagogik, Kanalufer 48, 24768 Rendsburg

Inhalt

Weiterbildung „Sozialpsychiatrische Zusatzqualifikation“

Wir können den Wind nicht bestimmen, aber wir können die Segel richtig setzen.“
Seneca, röm. Philosoph und Naturforscher, 1-65 n. Chr.

Psychiatrie / Sozialpsychiatrie im Wandel

Sowohl in der medizinisch-wissenschaftlichen als auch in der sozial orientierten Psychiatrie hat es in den vergangenen Jahren grundlegende Veränderungen gegeben. Es gibt zahlreiche neue Erkenntnisse zu den Ursachen, Behandlungsmöglichkeiten und dem professionellen Umgang mit Betroffenen. Gleichzeitig verlagert sich die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen zunehmend in den ambulanten Bereich, in Familiengruppen oder auf bisher rein pädagogische Arbeitsfelder – und schafft hier neue Herausforderungen.

Mit der Sozialpsychiatrischen Zusatzqualifikation wird Mitarbeitenden aus dem Bereich sozialtherapeutischer und -psychiatrischer Arbeit sowie angrenzender Bereiche ein kompaktes und umfassendes Angebot der Fort- und Weiterbildung bzgl. der wichtigsten Störungsbilder und Symptomatik psychischer Störungen zur Verfügung gestellt.

INHALTE:
Diese sozialpsychiatrische Zusatzqualifikation setzt sich im Wesentlichen aus den Seminaren der Fortbildungsreihe „Psychologie/Psychiatrie/Pädagogik“ zusammen. Da alle Veranstaltungen der Reihe „Psychologie/Psychiatrie/Pädagogik“ in sich thematisch abgeschlossen sind, ist der Einstieg bei jedem dieser Seminare möglich.

Unsere Fortbildungsreihe „Psychologie/Psychiatrie/Pädagogik“ umfasst Veranstaltungen zu psychiatrischen Störungsbildern sowie deren Genese, Symptomatik, Behandlung und den professionellen Umgang damit. Sie beschäftigt sich ferner mit den aktuellen Entwicklungen in (sozial)-psychiatrischen Arbeitsfeldern und den daraus resultierenden Aufgabenstellungen für die Praxis.

In dieser Fortbildungsreihe werden die jeweiligen Themen in intensiver und geraffter Form dargestellt. Dabei kann auf Fragen der Teilnehmenden zu eigenen Fällen eingegangen werden.

Wichtige Stichworte zu den behandelten Inhalten bzgl. der einzelnen Störungen sind:

  • Definition, Klassifikation
  • subjektives Erleben der Störung (wie erlebt der Betroffene seine Erkrankung?)
  • neue Ergebnisse der Hirnforschung bzw. neue Erkenntnisse zu den einzelnen Störungsbildern
  • Vorstellung explorativer und diagnostischer Instrumente
  • störungsspezifische Gesprächsführungstechniken, Umgangsstrategien und Psychoedukation
  • störungsspezifische Krisen und wie man diesen begegnet
  • aktuelle Behandlungsstandards

Alle Veranstaltungen sind in sich thematisch abgeschlossen und können einzeln oder im Rahmen der Weiterbildung „Sozialpsychiatrische Zusatzqualifikation“ gebucht werden. Die Sozialpsychiatrische Zusatzqualifikation basiert auf ca. 13 Einzelseminaren der Fortbildungsreihe „Psychologie/Psychiatrie/Pädagogik“, die Sie frei aus dem Angebot wählen können. Sie werden ergänzt durch eine Hospitation und das Abschlusskolloquium.

Eine inhaltliche Beschreibung der einzelnen Veranstaltungen finden sie auf unserer Homepage unter: www.ibaf.de \ Psychologie / Psychiatrie / Pädagogik >>

ZIELGRUPPE:
Unsere Fort- und Weiterbildungsangebote sind berufs- und tätigkeitsübergreifend und wenden sich an alle Mitarbeitenden, die in ihrem beruflichen Alltag mit pädagogischen psychologischen oder psychiatrischen Fragen konfrontiert werden.
Sie eignen sich besonders für Mitarbeitende, die

  • sich über aktuelle Entwicklungen in der Psychiatrie/Sozialpsychiatrie und deren Bedeutung für die Praxis informieren
  • einen Überblick über die verschiedenen Störungen erlangen
  • ihr Wissen zu Störungsbildern auffrischen oder aktualisieren
  • Wissenslücken bzgl. einzelner Störungen oder Symptomatik schließen
  • sich bzgl. Behandlungs- und Umgangsstandards „updaten“
  • ihre eigene berufliche rolle und Haltung festigen oder weiterentwickeln
  möchten.

VORAUSSETZUNGEN:

  • abgeschlossene Berufsausbildung im pädagogischen oder pflegerischen Bereich
  • mehrjährige Berufserfahrung

Sollten Sie die Eingangsvorrausetzungen nicht ganz erfüllen, kann im Einzelfall geprüft werden, ob eine Teilnahme an dieser Zusatzqualifikation sinnvoll ist.

WEITERBILDUNGSBEGINN und WEITERBILDUNGSDAUER:
Das Konzept unserer „Sozialpsychiatrischen Zusatzqualifikation“ ist sehr flexibel.
Bei einer kompakten Vorgehensweise können Sie in ca. 18 – 20 Monaten zum Abschluss kommen. Wenn terminlicher oder finanzieller Spielraum für Sie wichtiger ist als eine kompakte Vorgehensweise, können Sie einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren nutzen, um die 355 Gesamtstunden und die Leistungsnachweise zu erbringen. Dadurch können die Kosten und die Unterrichtstermine auf diesen Zeitraum verteilt und somit Ihren individuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Die Seminare sind dabei frei kombinierbar und können somit individuell auf den Bedarf am Arbeitsplatz abgestimmt werden. Sie müssen allerdings bei Ihrer Planung
beachten, dass die Veranstaltungen im Rotationsverfahren angeordnet sind und deshalb nicht jedes Jahr alle Seminarthemen angeboten werden. Zudem werden regelmäßig neue Themen mit aufgenommen.
Da alle Veranstaltungen der Reihe „Psychologie/Psychiatrie/Pädagogik“ in sich thematisch abgeschlossen sind, können Sie mit jedem dieser Seminare in die Weiterbildung einsteigen und haben dann bis zu 4 Jahre Zeit, um die Weiterbildung abzuschließen. Anmeldungen werden fortlaufend entgegengenommen.

WEITERBILDUNGSSTRUKTUR:
Gesamtumfang: 355 UE
Sie benötigen 312 theoretische Seminarstunden (UE) bzw. 39 Seminartage, sowie eine Hospitation (40 UE) und das Abschlusskolloquium (3 UE).
Unter Umständen können bereits abgeschlossene IBAF-Fort- oder Weiterbildungen anteilig anerkannt werden.

LEISTUNGSNACHWEISE:

  • Nachweis über 312 UE
  • Hospitationsbescheinigung über 40 UE
  • Schriftliche Fallarbeit / Praxisprojekt
  • Teilnahme am individuellen Abschlusskolloquium (Vorstellung der Fallarbeit oder des Praxisprojektes und Hospitationsreflexion)

ZERTIFIKAT:
Am Ende eines jeden Einzelseminars erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung für die entsprechende Veranstaltung.
Nach erfolgreichem Absolvieren des Abschlusskolloquiums erhalten Sie das IBAF-Zertifikat Sozialpsychiatrische Zusatzqualifikation.

KOSTEN:
Einzelseminar 3-tägig = 435 €
Einzelseminar 3-tägig online = 405 €
Einzelseminar 2-tägig = 290 €
Abschlusskolloquium inklusive Hospitationsreflexion und Prüfung der Abschlussarbeit insgesamt = 220 €

"Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung:"

E-Mail: beate.ruge@ibaf.de
Telefon: 04331 1306-61

Förderungsart
Bildungsurlaub (Bildungsfreistellung) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht
Sonstiges Merkmal
Einstieg bis Kursende möglich (Terminoption)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenDauerArtPreisOrtBemerkungen
01.01.25 - 31.12.25Beginnt laufend
Mi. und Fr.
09:00 - 16:00 Uhr
12 Monate (312 Std.) GanztägigBU BildungsurlaubP Präsenzunterricht
Einzelseminare - dreitägig = 435 €, dreitägig online = 405 €, zweitägig = 290 €
Kanalufer 48
24768 Rendsburg

max. 20 Teilnehmende

für Anmeldung bitte beate.ruge@ibaf.de kontaktieren!

zur Anmeldung

Ihr Bildungs-

Urlaub mit Mehrwert

in Schleswig-Holstein...


Als Arbeitnehmer*in können Sie dank des Rechts auf Bildungsfreistellung oder auch „Bildungsurlaub“ in der Regel fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr nehmen, um in Ihre Weiterbildung zu investieren. Klingt gut, oder?

Bei uns finden Sie anerkannte Kurse und alles Wichtige rund um die Bildungsfreistellung.

Weitere Informationen

Unsere Themenfelder

Soft Skills &
Kommunikation

Sprachen
 

Entspannung,
Sport & Gesundheit

Computer,
Technik & Grafik

Pädagogik,
Soziale Arbeit & Pflege

Wirtschaft &
Recht

Politik &
Gesellschaft

Ökologie &
Umwelt

Kunst, Kultur &
Studienreisen

Informationen für Teilnehmende

Was genau ist die Bildungsfreistellung bzw. "Bildungsurlaub"? Welche Kurse kann ich auswählen? Wie beantrage ich die Freistellung? Kann ich Förderprogramme zur Finanzierung nutzen? Wir beantworten diese und weitere Fragen.

Fragen und Antworten für Teilnehmende

Im Schleswig-Holsteinischen Weiterbildungsgesetz (WBG) ist geregelt, dass Beschäftigte gegenüber ihrer Arbeit gebenden Einrichtung einen Rechtsanspruch auf in der Regel fünf Tage bezahlten Sonderurlaub haben, um an staatlich anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Dies ist der Anspruch auf Bildungsfreistellung oder auch „Bildungsurlaub“. Sie erhalten während der Weiterbildung weiterhin Ihr normales Arbeitsentgelt, für die Teilnahmegebühr, eventuelle Anfahrts-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten müssen Sie selbst aufkommen.

Bildungsurlaub ist nicht einfach nur Urlaub, von dem sowohl Sie als auch Ihre Arbeit gebende Einrichtung profitieren. Das Prinzip des Lebenslangen Lernens (LLL) ist heutzutage die Voraussetzung dafür, mit beruflichen Veränderungen Schritt halten zu können – und ohne entsprechend qualifizierte Mitarbeiter*innen sind auch Unternehmen nicht konkurrenzfähig. Sie haben die Wahl zwischen Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Weiterbildung oder auch Veranstaltungen für Ihr ehrenamtliches Engagement. So können Sie z.B. bestimmte Qualifikationen erwerben, Sprachkenntnisse verbessern oder auch an Präventionskursen für Ihre Gesundheit und zur Stressbewältigung teilnehmen. Auch davon profitieren sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber, denn Sie arbeiten effizienter und haben durch die Investition in Ihre Gesundheit weniger krankheitsbedingte Fehltage.

In Schleswig-Holstein haben alle Beschäftigten, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein haben, Anspruch auf Bildungsfreistellung. Keinen Anspruch haben Selbständige. Allerdings müssen Sie erst sechs Monate bei Ihrer Arbeit gebenden Einrichtung beschäftigt sein, bevor Sie Anspruch haben. Für Beamtinnen und Beamt*innen des Bundes sowie Zivildienstleistende gelten Sonderregeln des Bundes. Diese Personengruppen haben keinen Anspruch gemäß WBG.

Pro Kalenderjahr beträgt der Anspruch fünf Tage. Arbeiten Sie regelmäßig an weniger als fünf Tagen in der Woche, verringert sich Ihr Anspruch entsprechend. Arbeiten Sie regelmäßig an mehr als fünf Tagen oder in Wechselschicht, kann sich Ihr Anspruch auf sechs Tage erhöhen.

Sie haben auch die Möglichkeit, an verblockten Veranstaltungen teilzunehmen, die länger als fünf Tage dauern. Das ist der Fall, wenn Sie Ihren Anspruch im vorangegangen Kalenderjahr nicht ausgeschöpft und sich diesen auf das Folgejahr haben übertragen lassen. Diese Übertragung müssen Sie jedoch immer vor Ablauf des 30. September bei Ihrer Arbeit gebenden Einrichtung beantragen. Eine rückwirkende Übertragung aus dem vorangegangenen Jahr ins laufende Jahr ist nicht möglich. Ihre Arbeit gebende Einrichtung kann trotzdem nachträglich zustimmen, aber Sie haben darauf keinen Rechtsanspruch. Insgesamt können Sie so an bis zu zehntägigen Veranstaltungen teilnehmen.

Die Veranstaltung muss von der zuständigen Behörde – in Schleswig-Holstein ist das die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) – anerkannt sein. Das Spektrum umfasst Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Bildung sowie Veranstaltungen zum ehrenamtlichen und zivilgesellschaftlichen Engagement. Sie haben die freie Wahl, für was Sie sich entscheiden. Manche Veranstaltungen stehen allerdings nur einem begrenzten Kreis an Teilnehmenden offen und tragen den Zusatz „nur im Rahmen beruflicher Weiterbildung“. Um an diesen Veranstaltungen teilnehmen zu können, müssen Sie einen beruflichen Bezug zum Thema nachweisen.

Sollten Sie an einer Weiterbildungsveranstaltung teilnehmen wollen, die nicht anerkannt ist, können Sie zum einen bei der anbietenden Einrichtung nachfragen, ob es möglich ist, die gewählte Veranstaltung anerkennen zu lassen. Alternativ bitten Sie Ihre Arbeit gebende Einrichtung, Sie im Rahmen des Konsensprinzips dennoch freizustellen. Das ist möglich, aber Sie haben darauf keinen Rechtsanspruch.

In unserem Bildungsurlaubsportal finden Sie ein breites Spektrum an anerkannten Angeboten von Anbietenden, die ihren Sitz oder ihren Standort in Schleswig-Holstein haben.
Wenn Sie bereits genau wissen, wonach Sie suchen, können Sie einfach ein Stichwort in das Suchfeld eingeben. Beim Tippen werden Ihnen bereits Vorschläge für mögliche Suchbegriffe unterbreitet, die Sie auswählen können. Sie können auch mehrere Suchbegriffe miteinander kombinieren. Die einzelnen Suchbegriffe müssen mit einem Komma voneinander getrennt werden.
Sie möchten sich erstmal inspirieren lassen? Dann klicken Sie doch mal auf unsere Themenfelder auf der Startseite und stöbern in den Angeboten.
Egal, für welchen Weg Sie sich entscheiden, erhalten Sie eine Kursliste, die Sie ganz nach Ihren Wünschen durch Filter – wie z.B. Preis und Ort – anpassen können.
Sie können auch gezielt nach bestimmten Anbietenden suchen und sich alle Kurse der ausgewählten Angebotsstelle anzeigen lassen. Dafür wechseln Sie über dem Suchfeld zum Reiter „Anbieter“.
Wahrscheinlich werden Sie mehrere interessante Angebote finden. Und damit Sie sich ganz in Ruhe entscheiden können, setzen Sie Ihre Wunschangebote doch einfach auf Ihre Merkliste und wählen später aus. Sie können diese Liste auch per Mail an sich selbst oder andere versenden. Damit Sie den Service Merkliste nutzen können, ist es technisch notwendig, dass Sie dem Setzen von Cookies zustimmen. Ihre Zustimmung erteilen Sie aktiv über das Cookie-Banner. Um ein Angebot auf die Merkliste zu setzen, klicken Sie auf das Sternchen-Symbol neben dem jeweiligen Kurstitel.

Im Bildungsurlaubsportal Schleswig-Holstein finden Sie nur Veranstaltungen von Anbietenden mit Sitz oder Standort in Schleswig-Holstein. Alle nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) anerkannten Veranstaltungen – auch von Anbietenden außerhalb des Bundeslandes und im Ausland – finden Sie in der Anerkennungsdatenbank der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Ihre Arbeit gebende Einrichtung muss Ihre Abwesenheit im Betrieb einplanen können. Deshalb stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich, mindestens aber sechs Wochen vor Beginn Ihrer Wunschveranstaltung. Lassen Sie sich von der veranstaltenden Einrichtung möglichst eine Kopie des Anerkennungsbescheides als Bildungsfreistellungsveranstaltung zusenden und legen Sie diese ihrem Antrag bei.
Um Ihrer Arbeit gebenden Einrichtung Ihre Teilnahme nach Besuch der Veranstaltung nachzuweisen, lassen Sie sich eine Teilnahmebescheinigung ausstellen.

Das kann sie, aber nur unter Angabe guter Gründe. Das ist der Fall, wenn wichtige betriebliche oder dienstliche Gründe Ihrem Wunsch entgegenstehen. Oder wenn Kolleg*innen aus sozialen Gesichtspunkten vorrangig Urlaub zu gewähren ist. Lehnt Ihre Arbeit gebende Einrichtung ab, muss sie dies unverzüglich schriftlich tun und Ihnen die Ablehnungsgründe nennen. Auch der Personal- oder Betriebsrat soll hier einbezogen werden.

Allerdings verfällt Ihr Anspruch nicht. Wird Ihnen für das laufende Jahr wiederholt keine Bildungsfreistellung gewährt, muss Ihr Anspruch auf das Folgejahr übertragen werden. Und im Folgejahr können dann auch keine Ablehnungsgründe mehr angeführt werden.

Ihr Anspruch verfällt nicht, wenn Sie während der Zeit der Bildungsfreistellung krank werden. Sie müssen Ihre Arbeitsunfähigkeit aber durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen.

Für Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung können Sie den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein nutzen. Der Zuschuss zur beruflichen Weiterbildungsmaßnahme beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, maximal jedoch 1500 Euro pro Kalenderjahr. Die Arbeitgeberin/ der Arbeitgeber muss die verbleibenden 60 Prozent der Kosten übernehmen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Zeitstunden sind nicht zuwendungsfähig.

Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021-2027 und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Schleswig-Holstein kofinanziert.

Der Weiterbildungsbonus muss ca. vier bis sechs Wochen vor Seminarbeginn bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) beantragt und bewilligt werden. Die Arbeit gebende Einrichtung muss ihren Sitz bzw. eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
Möchten Sie an einer Weiterbildung außerhalb Schleswig-Holsteins teilnehmen, müssen Sie im Antrag darlegen, dass in Schleswig-Holstein keine vergleichbare Weiterbildung angeboten wird.

Hilfreiche Links

Informationen für Anbietende

Wie lasse ich meine Veranstaltung als Bildungsurlaub anerkennen? Und wie kann ich ins Bildungsurlaubsportal Schleswig-Holstein aufgenommen werden? Wir beantworten diese und weitere Fragen.

Fragen und Antworten für Anbietende

Das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) regelt die staatliche Anerkennung von Trägern und Einrichtungen der Weiterbildung. Im Sinne eines "Qualitätssiegels" verleiht das zuständige Ministerium die staatliche Anerkennung nur an diejenigen Weiterbildungsanbietenden, die bestimmte Anforderungen des Teilnahmeschutzes, der Personal- und Sachausstattung und der Unterrichtskonzeption erfüllen. Ihren Antrag stellen Sie an die zuständige Behörde (IB.SH) mindestens zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Anträge auf Anerkennung von Veranstaltungen können auch von Anbietenden aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland gestellt werden. Das Land Schleswig-Holstein erhebt Gebühren nach § 9 Bildungsfreistellungsverordnung (BilFVO). Die Höhe der Gebühren sind der Anlage 2 zu § 9 Abs. 2 BilFVO zu entnehmen.

Die Aufnahme von Weiterbildungsanbietenden erfolgt zunächst ins Kursportal Schleswig-Holstein. Danach sind Sie als anbietende Einrichtung automatisch auch im Bildungsurlaubsportal vertreten. Die Aufnahme von Angeboten erfolgt im redaktionellen Auftrag und ist kostenlos. Allgemeingültige Aufnahmevoraussetzungen sind, dass

  • die Weiterbildung im Einzugsbereich der Redaktion stattfindet (für Schleswig-Holstein),
  • die anbietende Einrichtung ihren Sitz oder Standort mit pädagogischem Personal und Seminarräumlichkeiten (kein Regus-Standort/virtueller Standort) in Schleswig-Holstein hat,
  • die anbietende Einrichtung ein definiertes Curriculum vorlegt, bzw. dass die Kurse auf ein gesetzliches oder auf ein privates Bildungsziel vorbereiten,
  • sich der Kurs an mehrere Teilnehmende richtet (kein Einzelunterricht außer Fernunterricht),
  • der Kurs öffentlich zugänglich ist,
  • die anbietende Einrichtung sich am Markt etabliert hat bzw. bereits tätig ist und regelmäßig auf Dauer angelegte Kurse anbietet.

Wenn diese Kriterien auf Sie zutreffen, schicken Sie eine E-Mail an kursportal@vhs-pinneberg.de oder rufen Sie uns an unter 04101 - 80 890.

Als bei uns registrierte Weiterbildungsanbietende von Weiterbildungsangeboten haben Sie die Möglichkeit, neue Kurse und Termine selbst in unser System einzutragen. Dazu loggen Sie sich bitte hier im Kursportal Schleswig-Holstein ein. Wie Sie Ihre Kursangebote eingeben, erfahren Sie in der Anleitung zur Online-Datenpflege. Ab einem Angebot von ca. 30 Kursen bieten wir Ihnen den Service, die Kursdaten für Sie zu importieren. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

Hilfreiche Links