Inhalt
Ausbildungsziel und Bildungsinhalte:
Ziel der Ausbildung ist es, Heilpädagog*innen zu befähigen, Menschen mit einer Beeinträchtigung in jeder Altersstufe durch individuelle Hilfsangebote in ihrer Entwicklung, Selbständigkeit und Partizipation zu begleiten.
Heilpädagog*innen unterstützen, bilden, erziehen, fördern und beraten zum einen Kinder, Jugendliche und Erwachsene in beeinträchtigenden und behindernden Lebenssituationen.
Zum anderen unterstützen und beraten Heilpädagog*innen Angehörige, Fachkräfte und Personen im Umfeld der Person mit dem Ziel, Verstehensprozesse zu initiieren, passgenaue Unterstützung zu ermöglichen und notwendige Veränderungsprozesse anzustoßen. Sie tun dies mit der Intention einer selbstbestimmten, gleichberechtigten Teilhabe aller am Leben der Gesellschaft. Heilpädagog*innen nehmen als Fachkräfte eine Schlüsselstellung zur Gestaltung von inklusiven Prozessen in unterschiedlichen Arbeitsfeldern ein (vgl. Lehrplan für die Fachschule Fachrichtung Heilpädagogik 2017).
Fachrichtungsbezogener Bereich mit den Lernfeldern:
- Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven im interdisziplinären Kontext kommunizieren, reflektieren und weiterentwickeln
- Lernfeld 2: Heilpädagogische Diagnostik – Individuen, Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und beschreiben
- Lernfeld 3: Heilpädagogisch Handeln – Beziehungen aufbauen, Entwicklungen begleiten, Bildungsprozesse unterstützen, Erziehungspartnerschaften gestalten
- Lernfeld 4: In Organisationen beraten, entwickeln und führen sowie in Sozialräumen Prozesse der Inklusion fördern und in Netzwerken kooperieren
- Lernfeld 5: Gesellschaftliche, wirtschaftliche und rechtliche Kontexte analysieren, berücksichtigen und mitgestalten
Wahlpflichtbereich
Heilpädagogische Praxis
Unterricht:
- Der Unterricht umfasst wöchentlich 12–14 Stunden und findet am Montag und Donnerstag im Zeitraum von 15.00 bis 20.00 Uhr statt.
- Wochenendseminare von Freitag bis Samstag sowie Exkursionen ergänzen den Unterricht.
- Drei Blockwochen à 40 Stunden (kann als Bildungsurlaub anerkannt werden) sind Teil der Ausbildung.
- Die fachpraktische Ausbildung findet in sozial- oder heilpädagogischen Einrichtungen statt.
- Es sind mindestens 4 Stunden Praxis pro Woche nachzuweisen.
Aufnahmevoraussetzungen:
Schulische Voraussetzung ist der Mittlere Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss. Wurde der schulische Abschluss im Ausland erworben, ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen: Lernen, lehren, beurteilen (GER)“ vorzulegen.
Berufliche Aufnahmevoraussetzungen: für die Fachrichtung Heilpädagogik sind der Abschluss der Fachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege oder Sozialpädagogik oder eine für die Zielsetzung der Fachrichtung als gleichwertig anerkannte Qualifikation sowie eine mindestens einjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen.
Dauer und Abschluss:
Die Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Heilpädagogin“ bzw. zum „Staatlich anerkannten Heilpädagogen“ ist eine berufliche Weiterbildung, die zu einem staatlichen postsekundären Berufsabschluss nach Landesrecht führt.
Der Bildungsgang dauert zweieinhalb Jahre. Nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt die Zuerkennung der Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Heilpädagogin / Staatlich anerkannter Heilpädagoge mit dem Titel "Bachelor Professional in dem Fachbereich Sozialwesen"
Kosten und Förderung:
Es besteht Schulgeldfreiheit. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Für einige Lernfelder bzw. Unterrichtsbereiche entstehen regelmäßig Kosten, die nur teilweise vom Schulträger getragen werden. Es wird ein Kopiergeld von 10 Euro pro Schuljahr erhoben. Ausgaben für verbindliche Bildungswochen/Exkursionen (Schulwanderfahrten) sind von den Schüler*innen zu tragen. Über eine mögliche Förderung informieren die Ämter für Ausbildungsförderung.
Absolvent*innen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, können bei ihrem Arbeitgeber Blockwochen als Bildungsurlaub beantragen.
Nähere Informationen zu den Blockwochen und Wochenendseminaren erhalten Sie zum Schulbeginn.
Anmeldung:
Anmeldungen für das Schuljahr sind jeweils im Februar einzureichen, und zwar
- Aufnahmeantrag der Schule
- Vollständiger Lebenslauf
- Kopien der relevanten Zeugnisse
- Nachweis der mindestens einjährigen hauptberuflichen Tätigkeit in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen
- Gegebenenfalls Kopie eines bestehenden Arbeitsvertrages mit heilpädagogischer Qualifizierungsmöglichkeit von mindestens 4 Std./Woche
- Ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a BZRG
- (nicht älter als 3 Monate) ist nach Zusage eines Ausbildungsplatzes erforderlich
- Dokumentation über einen ausreichenden Schutz gegen Masern (Kopie des Impfpasses oder ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Immunität bzw. eine medizinische Kontraindikation)
- Gegebenenfalls Nachweis deutscher Sprachkenntnisse Niveau B2
Falls die Zahl der Bewerbungen höher ist als die Anzahl der Schulplätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.